Energiespartipp: Schluss mit kalten Füßen


Die KLiBA berät Hauseigentümer und Bauherren zur fachgerechten Dämmung der Kellerdecke

Kalte Füße gehören im Erdgeschoss eines älteren Hauses mit nicht beheiztem Keller oft dazu. Abhilfe schafft die Dämmung der Kellerdecke, die auch nachträglich angebracht werden kann. Sie verbessert den Wohnkomfort und ist eine schnelle und preisgünstige Energiesparmaßnahme. „Ist die Decke eines unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über den Fußboden ab. Das zeigt sich dann an erhöhten Heizkosten und kalten Füßen im Erdgeschoss“ erklärt Energieberater der KLiBA, Uwe Jung. „Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine der wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen. Je nach Gebäude können die Bewohner insgesamt rund fünf bis sieben Prozent Energie sparen.“

Dennoch dämmen viele Hausbesitzer die Kellerdecke nicht. Die Kellerdeckendämmung ist nicht wie die Dämmung der obersten Geschossdecke gesetzlich vorgeschrieben. Aber wer die Kellerdecke eines Wohngebäudes freiwillig dämmt, kann damit den Wohnkomfort erheblich steigern.

Zudem kann die Dämmmaßnahme das in Baden-Württemberg gültige Erneuerbare-Wärme-Gesetz teilweise erfüllen. Das Gesetz verpflichtet Verbraucher, beim Heizungswechsel mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien zu verwenden. Alternativ können Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle angerechnet werden z.B. die Dämmung der Kellerdecke. Um einen guten Dämmstandard zu erreichen sollte das Material eine geringe Wärmeleitfähigkeit besitzen. So kann auch die Dicke der Dämmung möglichst klein gewählt werden, denn gerade in Kellerräumen ist oftmals die Stehhöhe begrenzt. Hausbesitzer können auch einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten Im Zuschussprogramm BEG der BAFA beantragen.

Zu den Details der Kellerdämmung berät die KLiBA anbieterunabhängig und individuell.

Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei Ihrem KLiBA-Energieberater, Herrn Uwe Jung  – für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für die nächste telefonische Beratung  am Dienstag, den 11.05.2021 zwischen 14 und 16 Uhr. Tel.: 06203 10 1232 oder 06221 9987 5-0. E-Mail: info(at)kliba-heidelberg.de

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Gemeinde Heddesheim