Geänderte Corona-Verordnung in der seit 24. April 2021 gültigen Fassung


Mit Beschluss vom 23. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Mit der Änderungsverordnung setzt die Landesregierung die Bundesnotbremse nunmehr auch in der Coronaverordnung des Landes um. Da im Rhein-Neckar-Kreis die Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner weiterhin überschritten wird, greift die in der Corona-Verordnung geregelte „Notbremse“.

Die neuen Regelungen gelten seit dem 24. April 2021.

Aktuelle Corona-VerordnungFragen und Antworten rund um die aktuelle Verordnung

Eine Übersicht über alle derzeitigen Regelungen finden Sie nachfolgend zum Download.

^
Download
^
Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim