Land BW erweitert Kreis der Impfberechtigten


Baden-Württemberg erweitert die Liste der impfberechtigten Personen unter 65 Jahren, die sich ab sofort mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen können


Ab sofort können sich in Baden-Württemberg zusätzlich zu den bisher schon Impfberechtigten zahlreiche weitere Gruppen im Alter von 18 bis einschließlich 64 Jahren für einen Impftermin mit dem Impfstoff von AstraZeneca anmelden. Dazu zählen etwa Menschen mit bestimmten Erkrankungen, Menschen, die enge Kontaktpersonen einer Schwangeren oder bestimmter zu Hause gepflegter Personen sind. Die Terminvereinbarung erfolgt regulär über die zentrale Telefonhotline 116 117 oder insbesondere online über www.impfterminservice.de.

Die Terminvereinbarung ist ohne ärztliches Zeugnis möglich. Erst im Impfzentrum ist ein ärztliches Zeugnis, das eine der gelisteten Erkrankungen bestätigt, als Nachweis über die Impfberechtigung zwingend erforderlich. Für die Ausstellung durch den Hausarzt oder die Fachärztin bleibt daher bis zum Termin im Impfzentrum Zeit. Das ärztliche Zeugnis ist für die Patientinnen und Patienten kostenfrei.

Eine Liste der nun impfberechtigten Personen und viele weitere Informationen zur Impfung finden Sie immer aktuell auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg.

Informationen zu den Impfzentren im Rhein-Neckar-Kreis erhalten Sie auf der Webseite des Rhein-Neckar-Kreises.

Aktuelles zum Stand der Impfungen gibt es unter impfdashboard.de.
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim