Informationen zur Coronavirus-Schutzimpfung / Impfzentrum Weinheim startet


Zum Betrieb der Impfzentren


Der Rhein-Neckar-Kreis ist auf Basis einer Vereinbarung mit dem Land Betreiber eines Zentralen Impfzentrums (ZIZ) sowie zweier Kreisimpfzentren (KIZ).

Das Zentrale Impfzentrum (ZIZ) befindet sich in Heidelberg auf dem Gelände des Patrick-Henry-Village (PHV), South Gettysburg Avenue 45, 69124 Heidelberg und wurde zum 27.12.2020 in Betrieb genommen. Das ZIZ hat eine maximale Kapazität von bis zu 1.500 Impfungen pro Tag.

Die beiden Kreisimpfzentren in Sinsheim, Breite Seite 3, 74889 Sinsheim, und Weinheim, 3-Glocken-Center, Bergstraße 49-57, 69469 Weinheim, nehmen ab dem 22. Januar 2021 den Betrieb auf (siehe hierzu weiter unten im Text). Im KIZ Sinsheim können täglich bis zu 500 Personen geimpft werden; im KIZ Weinheim bis zu 1.000 Personen

Wer wird zuerst geimpft?


Der Anspruch auf eine Coronavirus-Schutzimpfung richtet sich nach der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV). Als höchste Priorität (§ 2 CoronaimpfV) sind fol-gende Personengruppen eingestuft:
  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden, sowie
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Aktuell werden ausschließlich Personen der höchsten Priorität geimpft. Wann die Impfung weiterer Prioritätsgruppen erfolgen soll ist derzeit nicht bekannt.

Wo kann ich mich für die Impfung anmelden?


Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Termine können voraussichtlich ab dem 19. Januar über www.impfterminservice.de vereinbart werden, Vorausset-zung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.
Außerdem besteht die Möglichkeit telefonisch unter der Rufnummer 116117 Termine zu vereinbaren.

Das Gesundheitsamt kann leider keine Termine vereinbaren.
Personen, die in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen wohnen, müssen keinen Termin vereinbaren. Hier erfolgt die Impfung über die sogenannten Mobilen Impf-teams, die von den Impfzentren aus diese Einrichtungen zur Impfung direkt anfahren.

Welcher Impfstoff steht zur Verfügung?


Der COVID-19-Impstoff Comirnaty der Firma BioNTech erhielt am 21.12.2020 die eu-ropaweite Zulassung. Derzeit wird in den Impfzentren des Landes Baden-Württem-berg ausschließlich dieser Impfstoff verabreicht.

Nachdem nun am 06.01.2021 ebenfalls das Moderna-Vakzin die Zulassung erhielt, kann in absehbarer Zeit ebenfalls mit der Impfung dieses Präparats begonnen werden.

Beide Impfstoffe stehen derzeit in begrenzten Mengen zur Verfügung, weshalb die volle Kapazität der Impfzentren noch nicht ausgeschöpft werden kann.


Landrat Stefan Dallinger: Wir sind startklar und können mit den Impfungen beginnen / Kreisimpfzentrum Weinheim kann Betrieb ab 15. Januar aufnehmen / Termine über 116 177 oder www.impfterminservice.de


„Wir sind ab dem kommenden Freitag startklar und können mit den Impfungen beginnen“, sagt Landrat Stefan Dallinger beim Presse-Vor-Ort-Termin am 14. Januar 2021 im Kreisimpfzentrum (KIZ) Weinheim. Am 15. Januar könnten die beiden KIZ in Sinsheim und Weinheim den Betrieb aufnehmen. Das Land Baden-Württemberg hat den Start der Kreisimpfzentren am 22. Januar 2021 vorgesehen. Impftermine an den beiden KIZ sind ab dem 19. Januar 2021 ausschließlich über www.impfterminservice.de oder die Tel. 116 117 buchbar.
 
Kreisimpfzentrum in Weinheim. Bildquelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

3-Glocken-Center in Weinheim


Den Gebäudekomplex 3-Glocken-Center, Bergstraße 49 – 47 in Weinheim hat der Rhein-Neckar-Kreis angemietet. Vor rund fünf Wochen machten sich die Verantwortlichen des Rhein-Neckar-Kreises ein erstes Bild von der Liegenschaft, noch bevor die Entscheidung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg bekannt war, in diesem Gebäude in Weinheim ein KIZ einzurichten.
 
Die Halle wurde grundgereinigt, mit dem Innenausbau und der Installation der Arztkabinen wurde begonnen. Anschließend folgten Möblierung, Betriebsausstattung und die Elektroarbeiten. Parallel dazu entstanden die notwendigen Sicherheits-, Logistik- und Entsorgungskonzepte.

Impfzentrum nach dem Einbahnstraßenprinzip konzipiert


"Es gab sehr viele Details zu beachten, um einen reibungslosen Ablauf und eine leistungsfähige Infrastruktur zu gewährleisten. Alle Beteiligten gingen diese Herausforderungen mit unglaublich hohem Engagement an. Dabei bewährte sich, dass wir durch die Zusammenarbeit im operativen Stab des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis gut aufeinander eingespielt sind und vieles auf dem sogenannten kurzen Dienstweg schnell und pragmatisch umgesetzt werden konnte", lobt Landrat Stefan Dallinger die Vorbereitungen. Die ärztliche Leitung für die beiden Impfzentren übernimmt Christoph Schulze. Er erläuterte bei einem Rundgang den Ablauf, der nach dem Einbahnstraßenprinzip konzipiert ist, damit die Impflinge möglichst wenig in Kontakt miteinander kommen.

Kreisimpfzentrum in Weinheim. Bildquelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
 
Nach der Registrierung, wo unter anderem Termin (ohne bekommt man keinen Zutritt) und Impfberechtigung kontrolliert werden, geht es direkt weiter in eine Registrierungskabine. Hier werden die Daten der Impflinge erfasst. Danach findet eine Gruppenaufklärung für bis zu 10 Personen in einer größeren Kabine statt, in der ein kurzes Informationsvideo über diese Schutzimpfung gegen das Coronavirus gezeigt wird. Anschließend geht es in eine Einzelkabine zu einem Arzt oder einer Ärztin. Wenn der Impfling schriftlich sein Einverständnis zur Impfung gegeben hat, kann er sich in die nächste Einzelkabine begeben, in welcher medizinisches Fachpersonal die Spritze mit dem Impfstoff verabreicht. Nach dem „Pieks“ sollen die Geimpften noch in einem Wartebereich Platz nehmen – im Fall gesundheitlicher Beschwerden steht ein Sanitätsbereich zur Verfügung. Christoph Schulze rechnet mit rund 45 Minuten bis der Impfvorgang von der Registrierung bis zum Verlassen des Beobachtungsraumes abgeschlossen ist.
 
Kreisimpfzentrum in Weinheim. Bildquelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

"Ich freue mich, dass wir unser Netzwerk erfolgreich aktivieren konnten, um diesen Standort und damit diesen wichtigen Service für die Bürgerinnen und Bürger des nördlichen Rhein-Neckar-Kreises anzubahnen“, so der Oberbürgermeister der großen Kreisstadt Weinheim, Manuel Just.  Just betonte, dass die Stadt und der Rhein-Neckar-Kreis im Zuge der gesamten Pandemie seiner Ansicht nach sehr gut zum Wohle der Menschen zusammengearbeitet haben. Das Gesundheitsamt und das Landratsamt seien dabei "starke und wichtige Partner" der Großen Kreisstadt. Er hoffe nun, so der Oberbürgermeister, auf eine möglichst unbürokratische, bürgernahe und rasche Organisation der Impfungen.

Bis zu 1000 Impfungen pro Tag


Geplant sind bis zu 1000 Impfungen pro Tag, jeweils von Montag bis Sonntag in der Zeit von 7 bis 21 Uhr. Dafür ist ein Betrieb in zwei Schichten vorgesehen. Um die personalintensive Aufgabe erledigen zu können, haben das Land Baden-Württemberg und der Rhein-Neckar-Kreis einen Aufruf gestartet, damit Interessierte, die in den Impfzentren mitarbeiten wollen, sich melden können. „Die vielen Bewerbungen haben uns überwältigt“, dankte der Landrat den hilfsbereiten Menschen und bat nochmals darum, sich impfen zu lassen.

Impfberechtigung wird im ZIZ geprüft


Weitere impfberechtigte Personen können ab sofort via Internet (www.impfterminservice.de) oder telefonisch (116117) selbst einen freien Termin wählen und buchen. „Es macht aber keinen Sinn, sich einen Termin zu sichern, wenn man von der Priorisierung her noch nicht an der Reihe ist. Die Impfberechtigung wird in den Impfzentren geprüft und wenn sie nicht vorliegt, wird die Person auch nicht geimpft“, stellt der Leiter des KIZ in Weinheim, Christoph Schulze, klar.
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim