Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss


6 - B; 625.31
Gemeinde Heddesheim
Rhein Neckar Kreis
Aufhebungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss – Gutachterausschussgebührensatzung - vom 20.06.1996 in der Fassung vom 16.06.2005

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO in der Fassung vom 24.07.2000 zuletzt geändert am 15.10.2020) und der §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG in der Fassung vom 17.03.2005, zuletzt geändert am 07.11.2017) hat der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim am 10.12.2020 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:

§ 1 Aufhebung der Satzung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss und für Leistungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 20.06.1996 in der Fassung vom 16.06.2005 mit allen Anlagen und Änderungen wird aufgehoben.

§ 2 Inkrafttreten

Die Aufhebungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.


Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.


Heddesheim, den 17.12.2020

Kessler
Bürgermeister
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Gemeinde Heddesheim