Essen vor Ort sowie Abhol-und Lieferdienste der Gaststätten in Heddesheim


Gemäß der Öffnungsstufe 2 der Corona-Verordnung Baden-Württemberg, die im Rhein-Neckar-Kreis am 02.06.2021 in Kraft tritt, gelten für die Gastronomie folgende Erleichterungen:

  • Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln

Darüber hinaus bestehen von Seiten unserer Gaststätten folgende Abhol- und Liefermöglichkeiten:

Angebote der Gastronomie während der Corona-Pandemie

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim