Öffentliche Bekanntmachung: Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Verlängerte Kirchbaumstraße“, 1. Änderung
und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2020 den Entwurf des Bebauungsplans „Verlängerte Kirchbaumstraße“, 1. Änderung und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die Verwaltung ermächtigt, die Öffentlichkeit am Planverfahren zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt in Form einer sog. „Offenlage“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
 
Zielsetzung des Änderungsverfahrens ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Wohnbebauung auf dem Eckgrundstück zwischen Mannheimer Straße und Verlängerter Kirchbaumstr. Der rund 1.500 m² große räumliche Geltungsbereich umfasst die beiden Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 3117 und 3122/13 und kann nachfolgendem Lageplan entnommen werden.
 
Der zur Einsichtnahme ausliegende Entwurf des Bebauungsplans sowie der Örtlichen Bauvorschriften (Stand: 13.08.2020) bestehend aus
-           einer Planzeichnung mit zeichnerischen Festsetzungen
            und örtlichen Bauvorschriften
-          Textlichen Festsetzungen mit Planungsrechtlichen Festsetzungen,
            Örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen.

sowie folgenden beigefügten Unterlagen
-          Begründung,
-          Schalltechnische Untersuchung (Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft,
            22.04.2019),
-          Artenschutzfachliche Prüfung (Büro für Faunistik und
           Landschaftsökologie, 28.05.2019),
-          Umwelttechnische Untersuchung (Schwarz & Weber Partnerschaft,
           20.08.2018)
 
liegt in der Zeit vom
30.10.2020 bis einschließlich 30.11.2020
 
im Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Amt für Städtebau und Hochbau, 3. OG, Zimmer Nr. 40-43

von Montag bis Freitag vormittags von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag (auch) nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag (auch) nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

öffentlich aus.
 
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Es besteht auch die Möglichkeit, die Bebauungsplanunterlagen in der angegebenen Zeit auf der Internetseite der Gemeinde Heddesheim (www.heddesheim.de) unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen/Bebauungspläne/Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren“ einzusehen.
 
Ebenfalls kann sich die Öffentlichkeit zu den angegebenen Öffnungszeiten im Amt für Städtebau und Hochbau über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
 
Die im Bebauungsplan und in der schalltechnischen Untersuchung erwähnten DIN-Vorschriften (4109 „Schallschutz im Hochbau“ und 18005 „Schallschutz im Städtebau“) können im Amt für Städtebau und Hochbau eingesehen werden.
 
Heddesheim, den 22.10.2020
Bürgermeisteramt
 
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim