Änderung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2


Mit Beschluss vom 18. Oktober 2020 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Die Änderungen treten heute, am 19. Oktober 2020 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen sind wie folgt:
  • Maskenpflicht: Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen, Marktplätzen sowie in für Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen öffentlicher Einrichtungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 11 und 12).
  • Ansammlungen: Beschränkung von Ansammlungen auf 10 Personen oder zwei Hausstände vorbehaltlich der in Abs. 2 genannten Ausnahmen (§ 9 Abs. 1 u. 2).
  • Private Veranstaltungen: Begrenzung auf 10 Personen oder Angehörige von zwei Haushalten vorbehaltlich der Ausnahmen in Nr. 1 („gerade Linie“) u. Nr. 2 (Geschwister etc.) (§ 10 Abs. 3).
  • Veranstaltungen: Begrenzung auf 100 Teilnehmer (§ 10 Abs. 2)
Die aktuelle Fassung ist auf der Website des Landes Baden-Württemberg abrufbar.
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim