Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan „Mitten im Feld II - 1. Änderung“ und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Mitten im Feld II - 1. Änderung“
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Mitten im Feld II - 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Mitten im Feld II - 1. Änderung“ soll der rechtskräftige Bebauungsplan „Mitten im Feld II“ für den Teilbereich des Sondergebietes geändert werden.
 
Der räumliche Geltungsbereich des rund 1,0 ha großen Areals des Bebauungsplans „Mitten im Feld II - 1. Änderung“ wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden:  durch die K4236/Ringstraße
Im Osten: durch den bestehenden Kreisverkehrsplatz und die Straße Mitten im Feld
Im Süden: durch die Odenwaldstraße
Im Westen: durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen mit den FlSt.-Nrn. 7653-7658
 
Es umfasst die Grundstücke mit den FlSt.-Nrn. 8589 (tw), 8590, 8591 (tw) und 8592. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans kann nachfolgendem Lageplan entnommen werden.
 
Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren entsprechend den Vorschriften des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
 
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
 
Im Rahmen seiner Sitzung am 15.10.2020 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften (Stand: 21.09.2020) gebilligt und die Verwaltung ermächtigt, die Öffentlichkeit am Planverfahren zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt in Form einer sog. „Offenlage“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB. 
 
Der zur Einsichtnahme ausliegende Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften bestehend aus
-          einer Planzeichnung mit zeichnerischen und bauordnungsrechtlichen
            Festsetzungen
-          Textlichen Festsetzungen mit Planungsrechtlichen Festsetzungen,
            Örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen

sowie folgenden beigefügten Unterlagen
-          Begründung, in der Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen der
           Bebauungsplanänderung dargestellt sind
-          Schalltechnische Untersuchung (Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft
           mbH, 03.08.2020)
-          Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung zum Baugebiet „Mitten im
           Feld“, Erläuterungsbericht (Koehler & Leutwein, 14.08.2020)
-          Auswirkungsanalyse zur Entwicklung eines Nahversorgungszentrums in
           der Gemeinde Heddesheim, Baugebiet „Mitten im Feld“ (GMA,
           05.10.2020)
 
liegt in der Zeit vom
30. Oktober 2020 bis einschließlich 30. November 2020
 
im Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Amt für Städtebau und Hochbau, 3. OG, Zimmer Nr. 40-43 
 
von Montag bis Freitag vormittags von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag (auch) nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag (auch) nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

öffentlich aus.
 
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Es besteht auch die Möglichkeit, die Bebauungsplanunterlagen in der angegebenen Zeit auf der Internetseite der Gemeinde Heddesheim (www.heddesheim.de) unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen/Bebauungspläne/Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren“ einzusehen.
 
Ebenfalls kann sich die Öffentlichkeit zu den angegebenen Öffnungszeiten im Amt für Städtebau und Hochbau über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
 
Die im Bebauungsplan und in der schalltechnischen Untersuchung erwähnten DIN-Vorschriften (4109 „Schallschutz im Hochbau“ und 18005 „Schallschutz im Städtebau“) können im Amt für Städtebau und Hochbau eingesehen werden.
 
 
Heddesheim, den 22.10.2020
Bürgermeisteramt
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim