Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Nördlich der Benzstr.“-2. Änderung und


Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der Benzstr.“-2. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.
 
Zielsetzung des Änderungsverfahrens ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines Verwaltungsgebäudes auf dem Gelände eines großen Logistiklagers durch Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche anstelle der bisherigen Sondergebietsfläche und durch Vergrößerung des überbaubaren Bereichs.
 
Der räumliche Geltungsbereich des rund 1,5 ha großen Plangebiets umfasst das Grundstück Flst. 6514, welches nördlich der Benzstr. und westlich der Bahnlinie Darmstadt/Mannheim liegt. Der räumliche Geltungsbereich kann beiliegender Planskizze entnommen werden.
 
Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB
 
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
 
Im Rahmen der zuvor genannten Sitzung hat der Gemeinderat ebenfalls den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Verwaltung ermächtigt, die Öffentlichkeit am Planverfahren zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt in Form einer sog. „Offenlage“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB.  
 
Der zur Einsichtnahme ausliegende Bebauungsplanentwurf (Juni 2020) besteht aus einer Planzeichnung mit zeichnerischen Festsetzungen und textlichen Änderungen die die zulässige „Art der baulichen Nutzung“ betreffen. Beigefügt ist eine Begründung, in der Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen der Bebauungsplanänderung dargestellt sind.
 
Der Bebauungsplanentwurf samt Begründung liegt in der Zeit vom
14. August 2020 bis einschließlich 15. September 2020
 
im Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Amt für Städtebau und Hochbau, 3. OG, Zimmer Nr. 40-43
von Montag bis Freitag vormittags von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag (auch) nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag (auch) nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
öffentlich aus.
 
Es besteht auch die Möglichkeit, die Bebauungsplanunterlagen in der angegebenen Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Heddesheim (www.heddesheim.de) unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen/Bebauungspläne/Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren“ einzusehen.
 
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
 
 
Heddesheim, den 06.08.2020
Bürgermeisteramt
 
 
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim