Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 09.05.2020 (in der Fassung vom 10.06 2020)


Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Ab sofort gilt die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 09. Mai.2020 in der Fassung vom 10. Juni 2020.

Die aktuellste Fassung finden Sie hier.

Auf der seite der Landesregierung Baden-Württemberg finden Sie auch eine Übersicht über die aktuellen Änderungen. Bitte informieren Sie sich auch über weitere in diesem Zusammenhang erlassene Verordnungen, z.B. zum Thema Gaststätten, Einreise und Sportstätten sowie private Veranstaltungen auf den obigen Seiten der Landesregierung.


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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim