Neufassung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 09.05.2020 in der Fassung vom 16.05.2020


Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus am 9. Mai 2020 geändert. Ab sofort gilt die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom.9. Mai 2020 in der Fassung vom 16. Mai 2020. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 18. Mai 2020.

Insgesamt setzt die Landesregierung die weiteren Schritte des sog. „Stufenfahrplans“ um, wobei nach wie vor zu berücksichtigen ist, dass der „Fahrplan“ immer unter Vorbehalt der tatsächlichen infektiologischen Entwicklung steht.

Die aktuellste Fassung finden Sie jeweils auf den Seiten der Landesregierung Baden-Württemberg.

Dort finden Sie auch eine Übersicht über die aktuellen Änderungen. Bitte informieren Sie sich auch über weitere in diesem Zusammenhang erlassene Verordnungen, z.B. zum Thema Einreise und Sportstätten, auf den obigen Seiten der Landesregierung.

Hier finden Sie eine PDF-Version der Corona-Verordnung vom 16. Mai 2020.
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim