Landgrabenverband "Weschnitz"
Haushaltssatzung sowie Haushaltsplan 2020

Amtliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2020

01.01.2020-31.12.2020
   
Aufgrund der §§ 7 und 10 der Satzung des Landgrabenverbandes “Weschnitz“ in der Fassung vom 29.06.1985 i. V. mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.12.2015 (Ges. Bl. S. 577) mit den jeweiligen Änderungen hat die Verbandsversammlung am 13. Februar 2020 folgende

Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2020

beschlossen:
 
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt


Der Haushaltsplan wird festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 110.760 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 110.760 €
1.3 Ordentliches Ergebnis 0 €
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren 0 €
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 0 €
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 0 €
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0 €
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 €
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis 0 €



2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 110.350 €
2. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungsätigkeit 110.350 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 0 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 0 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 0 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsbestands, Saldo des Finanzhaushalts 0 €
 
§ 2
Kassenkredite
   
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf: 24.000 €

§ 3
Umlagen
   
Eine Investitionsumlage nach § 4 der Verbandssatzung in Höhe von 0 €
wird von den Verbandsgemeinden erhoben. 
Eine Betriebskostenumlage nach § 4 der Verbandssatzung in Höhe von 110.350 € wird von den Verbandsgemeinden erhoben. 

§ 4
Stellenplan
   
Der Landgrabenverband Weschnitz beschäftigt kein eigenes Personal.
   
   
Weinheim, 13. Februar 2020
   
gez. Manuel Just
Oberbürgermeister u. Verbandsvorsitzender
  
 
 
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit §§ 81 Abs. 3 und 121 Abs. 2 GemO wurde die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsver-sammlung des Landgrabenverbandes „Weschnitz“ vom 13. Februar 2020 über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 von der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 01.04.2020 bestätigt.
 
Die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan 2020 liegen in Weinheim, dem Sitz des Verbandes, in der Weinheim Galerie im Amt für Immobilienwirtschaft, Dürrestraße 2, Zimmer 221, in der Zeit vom 05.05.2020 bis einschließlich 14.05.2020 während der Dienstzeiten öffentlich aus. Wir bitten aufgrund der Corona-Krise um vorherige Terminvereinbarung zur Einsicht unter der Telefonnummer 06201 - 82 318.
(Dienstzeiten: Montag, Dienstag und Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr).
^
Redakteur / Urheber
Landgrabenverband "Weschnitz"
Obertorstraße 9, 69469 Weinheim