Landgrabenverband "Weschnitz"
Haushaltssatzung sowie Haushaltsplan 2020
Amtliche Bekanntmachung
07.05.2020
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2020
01.01.2020-31.12.2020
für das Haushaltsjahr 2020
01.01.2020-31.12.2020
Aufgrund der §§ 7 und 10 der Satzung des Landgrabenverbandes “Weschnitz“ in der Fassung vom 29.06.1985 i. V. mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.12.2015 (Ges. Bl. S. 577) mit den jeweiligen Änderungen hat die Verbandsversammlung am 13. Februar 2020 folgende
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2020
beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt:Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
1. | im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | |
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 110.760 € |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 110.760 € |
1.3 | Ordentliches Ergebnis | 0 € |
1.4 | Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren | 0 € |
1.5 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis | 0 € |
1.6 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | 0 € |
1.7 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 0 € |
1.8 | Veranschlagtes Sonderergebnis | 0 € |
1.9 | Veranschlagtes Gesamtergebnis | 0 € |
2. | im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 110.350 € |
2. | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungsätigkeit | 110.350 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit | 0 € |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 € |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 € |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | 0 € |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf | 0 € |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 € |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 € |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit | 0 € |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsbestands, Saldo des Finanzhaushalts | 0 € |
§ 2
Kassenkredite
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf: 24.000 €
§ 3
Umlagen
Umlagen
Eine Investitionsumlage nach § 4 der Verbandssatzung in Höhe von 0 €
wird von den Verbandsgemeinden erhoben.
Eine Betriebskostenumlage nach § 4 der Verbandssatzung in Höhe von 110.350 € wird von den Verbandsgemeinden erhoben.
§ 4
Stellenplan
Stellenplan
Der Landgrabenverband Weschnitz beschäftigt kein eigenes Personal.
Weinheim, 13. Februar 2020
gez. Manuel Just
Oberbürgermeister u. Verbandsvorsitzender
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit §§ 81 Abs. 3 und 121 Abs. 2 GemO wurde die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsver-sammlung des Landgrabenverbandes „Weschnitz“ vom 13. Februar 2020 über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 von der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 01.04.2020 bestätigt.
Die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan 2020 liegen in Weinheim, dem Sitz des Verbandes, in der Weinheim Galerie im Amt für Immobilienwirtschaft, Dürrestraße 2, Zimmer 221, in der Zeit vom 05.05.2020 bis einschließlich 14.05.2020 während der Dienstzeiten öffentlich aus. Wir bitten aufgrund der Corona-Krise um vorherige Terminvereinbarung zur Einsicht unter der Telefonnummer 06201 - 82 318.
(Dienstzeiten: Montag, Dienstag und Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr).
Landgrabenverband "Weschnitz"
Obertorstraße 9, 69469 Weinheim
Obertorstraße 9, 69469 Weinheim