Corona-Virus: Aktualisierte Verordnung des Landes Baden-Württemberg und Allgemeinverfügung der Gemeinde Heddesheim


Die Landesregierung hat nach dem Beschluss gemeinsamer Leitlinien des Bundes und der Länder wie angekündigt ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen vom 16.03.2020 jetzt angepasst.

Ab sofort gilt die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 17.03.2020. Diese kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Ergänzend dazu hat die Gemeinde Heddesheim am 17.03.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese kann hier als Gemeindenachricht gelesen werden.

Hier nochmals die aktuell geschlossenen Einrichtungen der Gemeinde:
  • Gemeindebücherei
  • Hallenbad
  • Musikschule
  • Nordbadenhalle
  • Jugendhaus „Just“
  • Scheunengalerie - Café und Seniorentreff
  • Stadion und Kunstrasenplatz
  • Volkshochschule
Die Schließung auf Grund der o.g. Verordnung betrifft auch die öffentlichen Spiel- und Bolzplätze.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis.

Kontaktdaten: Bürgerservice Tel. 101-0, buergerservice(at)heddesheim.de

Gemeindeverwaltung
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim