Informationen zur Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen


Die Landesregierung Baden-Württemberg teilt mit, aufgrund der dynamischen Verbreitung des Coronavirus ist zum Schutz der Bevölkerung ein unverzügliches, entschlossenes Vorgehen notwendig. Es bedarf weitreichender Maßnahmen zu Kontaktreduzierungen, um eine unkontrollierte, schnelle Ausbreitung des Virus zu verhindern, damit die Behandlungskapazitäten weiter erhöht und weitere Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen ergriffen werden können.

Vor diesem Hintergrund ist die landesweite Schließung von Kindertageseinrichtungen und Schulen eine erforderliche Maßnahme zur Verzögerung der Ausbreitung. Deshalb hat die Landesregierung am 13. März beschlossen, dass ab Dienstag, 17. März 2020 alle Schulen und Kindergärten bis einschließlich Ende der Osterferien (19. April 2020) geschlossen bleiben. Diese Schließung betrifft auch die Kindertagespflege im Land.


Notfallbetreuung an Schulen und Kindertageseinrichtungen für Eltern, die beide in den Bereichen „kritischer Infrastruktur“ arbeiten für den Zeitraum 17. März 2020 bis einschließlich 3. April 2020


Die Kinder von Eltern, die in einem Bereich der so genannten „kritischen Infrastruktur“ arbeiten, können eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen. Die Notfallbetreuung bezieht sich auf Kinder, die in Kindertageseinrichtungen (Krippen und Kindergärten) betreut werden, und auf Grundschüler, sowie auf Kinder von Tagespflegepersonen.

Das Kultusministerium hat konkrete Berufsgruppen genannt, die in einer kritischen Infrastruktur eingesetzt sind. Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Kinder, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in diesen Bereichen tätig sind. Die Schul- und Einrichtungsträger vor Ort in den Kommunen haben keinen Spielraum, diesen Personenkreis auszudehnen.

Zur „kritischen Infrastruktur“ zählen die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Berufe in Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche. Diese Kriterien werden genau geprüft, da hier kein Spielraum besteht.

Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum des bisherigen Betreuungsbedarfs inklusive der Unterrichtszeiten, die von Lehrkräften abgedeckt werden.

Folgende Regelungen für Eltern, die die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können, wurden getroffen:
  • Kommunaler Kindergarten
    • Die Eltern des kommunalen Kindergartens können am Montag, 16. März, den Bedarf für die Notfallbetreuung vor Ort oder telefonisch bei der Kindergartenleitung, Tel. 06203 46263, anmelden. Bitte benutzen Sie für die Anmeldung das beigefügte Formular und senden Sie dieses per E-Mail (komkiga.heddesheim(at)gmx.de) an den Kindergarten, falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist.
  • Kirchliche Kindergärten und Kinderkrippe Postillion e.V.
    • Mit den kirchlichen Kindergartenträgern und dem Verein Postillion e.V. wird das Vorgehen noch abgestimmt und soll in ähnlicher Weise erfolgen. Die Eltern dieser Einrichtungen erhalten am Montag, 16. März, eine Nachricht von dort.
  • Hans-Thoma-Grundschule
    • In der Hans-Thoma-Grundschule können sich Eltern am Montag, 16. März, ab 7 Uhr persönlich oder per E-Mail an mail(at)htg-heddesheim.de, an das Sekretariat, wenden. Bitte benutzen Sie für die Anmeldung das beigefügte Formular und senden Sie dieses per E-Mail an die Schule, falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist.
  • Karl-Drais-Schule
    • In den Klassen 5 und 6 der Karl-Drais-Schule können sich Eltern am Montag, 16. März, ab 7 Uhr persönlich oder per E-Mail an sekretariat-heddesheim(at)karl-drais-schule.de, an das Sekretariat, wenden. Bitte benutzen Sie für die Anmeldung das beigefügte Formular und senden Sie dieses per E-Mail an die Schule, falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist.
  • Kindertagesbetreuung
    • Eltern von Kindern, die in einer privaten Kindertagespflege betreut werden, wenden sich bitte an die jeweilige Tagespflegeperson.
Eine Klärung bzgl. der Betreuungsgebühren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Notfallbetreuung gilt zunächst bis einschließlich 3. April 2020.

Sobald uns neue Informationen vorliegen, wird diese Nachricht aktualisiert.
 
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Gemeinde Heddesheim