Flächendeckende Historische Erhebung altlastverdächtiger Flächen im Rhein–Neckar–Kreis


Von Grundstücken ehemaliger Gewerbe- und Industrieflächen sowie von stillgelegten Deponien können erhebliche Gefahren für die Umweltgüter Wasser, Boden, Luft und damit auch für die menschliche Gesundheit ausgehen. Aus Gründen der Umweltvorsorge hat daher das Landratsamt Rhein – Neckar – Kreis die flächendeckende systematische „Fortschreibung der Erfassung altlastverdächtiger Flächen“ beauftragt und für die Jahre 2011 bis 2013 durchführen lassen.

Im Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK) des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis sind am 24.10.2017 insgesamt 3.924 Flächen enthalten:
Flächentyp Anzahl Objekte
Altstandorte 3.154
Altablagerungen 623
Industrie- und Gewerbestandorte 74
Unfall / Störfall mit gefährlichen Stoffen 33
Flächen des historischen Bergbaus 15
Sonstiges 12
Auffüllungen, die zu einer SBV* geführt haben 12
Depositionsfläche 1
*SBV = Schädliche Bodenveränderung
 
Das Landratsamt als untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde stellt den Städten und Gemeinden auf diesem Weg nun sämtliche Informationen über Flächen zur Verfügung, die im Zuge der Ersterfassung der altlastverdächtigen Flächen und der Fortschreibungen ermittelt wurden.

Des Weiteren wird allen Grundstückseigentümern auf diese Weise die Möglichkeit eingeräumt, sich über ihr Grundstück hinsichtlich eines Altlastverdachtes zu erkundigen.
Bei Flächen mit einem Handlungsbedarf für orientierende Untersuchungen (O. U.) werden die Eigentümer schriftlich informiert. Diese Information wird spätestens dann erforderlich, wenn die Behörde auf eigene Kosten orientierende Untersuchungen nach § 9 Abs. 1 Bundesbodenschutzgesetz durchführen will. Ziel der orientierenden Untersuchung ist es, den (Anfangs-) Verdacht auf das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast entweder auszuräumen oder zu bestätigen.
 
Auch bei altlastverdächtigen Flächen mit Handlungsbedarf „B – Anhaltspunkte“ – das sind Flächen mit Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Altlast, bei denen jedoch bei der aktuellen Situation (Nutzung, Versiegelung der Fläche) die Ausbreitung von Schadstoffen unwahrscheinlich ist – werden die Eigentümer informiert.
 
Weiterführende Hinweise finden Sie im Internet auf der Homepage des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis unter folgendem Link:
 
https://www.rhein-neckar-kreis.de/site/Rhein-Neckar-Kreis-2016/node/1868827?QUERYSTRING=altlasten
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Redakteur / Urheber
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Wasserrechtsamt