Abkochgebot für Trinkwasser in den Gemeinden Heddesheim und Hirschberg
Der Zweckverband Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße informiert


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 
bei einer Routineuntersuchung im Trinkwasser wurde einen Verunreinigung mit coliformen Keimen/Escherichia coli festgestellt. Aufgrund dieser Feststellung entspricht das Trinkwasser nicht mehr den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
 
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
 
Dabei ist zu beachten, dass das Wasser kurz aufsprudeln muss. Das gleiche gilt für solches Wasser, das zwar nicht zum Trinken bestimmt ist, aber bei der Herstellung, Bearbeitung, Abfüllung oder Verpackung von Lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar mit diesen in Berührung kommt (z.B. Salatputzen, Zähneputzen), sei es auch nur infolge der Reinigung von Geräten oder Gefäßen.
 
Bei den festgestellten Keimen handelt es sich nicht um Krankheitserreger, sondern um sogenannte Indikatorkeime. Da die Untersuchung auf Krankheitserreger wegen der zu großen Anzahl der in Frage kommenden Erreger nicht möglich ist, wurden vom Gesetzgeber Indikatorkeime (Escherichia coli und coliforme Keime) festgelegt, die routinemäßig nachgewiesen werden können. Werden diese Keime nachgewiesen, muss davon ausgegangen werden, dass verunreinigtes Oberflächenwasser in die Versorgungsanlage gelangt ist. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass auch Krankheitserreger mit eingedrungen sind, deshalb wird aus Vorsorgegründen das Abkochgebot erlassen.
 
Was sind Escherichia coli?
Escherichia coli (E. coli) sind gram-negative Stäbchenbakterien. Sie besiedeln regelmäßig und in größeren Mengen den Dickdarm von gesunden Menschen und warmblütigen Tieren. Der Keim gelangt nur über fäkale Ausscheidungen in die Umwelt. Deshalb gilt E. coli als Indikatorkeim für eine frische fäkale Verunreinigung. Bei Verdacht auf eine fäkale Verunreinigung muss stets aber auch mit der Möglichkeit gerechnet werden, dass krankheitsauslösende Keime (z.B. Salmonellen) oder Viren im Trinkwasser vorhanden sein können.
Nach der TrinkwV darf E. coli in 100ml Wasser nicht nachgewiesen werden.
 
Was sind coliforme Keime?
Diese Gruppe von Mikroorganismen kann in menschlichen, wie in warm- und kaltblütigen tierischen Ausscheidungen vorkommen. Coliforme Keime können jedoch auch außerhalb des Darmes im Boden und an Pflanzen durch Fäulnisprozesse entstehen und sich auch außerhalb des Darmes vermehren und längere Zeit überleben. Im Gegensatz zu E. coli, der im Wasser nur aufgrund von frischen fäkalen Verunreinigungen nachzuweisen ist, sind coliforme Keime lediglich ein Hinweis auf eine allgemeine biologische Verunreinigung des Wassers.
Nach der TrinkwV dürfen coliforme Keime in 100 ml Wasser nicht nachgewiesen werden.
Für etwaige Rückfragen steht Ihnen der Zweckverband Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße Tel: 06203/ 101 – 500 zur Verfügung.
Das Abkochgebot gilt solange, bis es durch entsprechende Mitteilungen wieder aufgehoben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Zweckverband Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße