Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Verlängerte Kirchbaumstraße" , 1. Änderung


Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 02.05.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Verlängerte Kirchbaumstraße“, 1. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.
 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Verlängerte Kirchbaumstraße“, 1. Änderung wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: durch das angrenzende Wohnhaus (Verl. Kirchbaumstraße 30, Flst. 3122/21)
Im Osten: durch die Verlängerte Kirchbaumstraße
Im Süden: durch die Mannheimer Straße L 541
Im Westen: durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (Flst.-Nr. 3116)

Es umfasst die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 3117 und 3122/13 mit einer Fläche von rund 1.500 m².
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans kann nachfolgendem Lageplan entnommen werden.
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Verlängerte Kirchbaumstraße“, 1. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine Wohnbebauung für das Plangebiet zu ermöglichen.
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren entsprechend den Vorschriften des § 13a BauGB i.V.m. § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
 
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
 
Heddesheim, 23.05.2019
 
gez. Kessler
Bürgermeister
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim