Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Verlängerte Kirchbaumstraße" , 1. Änderung
23.05.2019
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 02.05.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Verlängerte Kirchbaumstraße“, 1. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Verlängerte Kirchbaumstraße“, 1. Änderung wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: | durch das angrenzende Wohnhaus (Verl. Kirchbaumstraße 30, Flst. 3122/21) |
Im Osten: | durch die Verlängerte Kirchbaumstraße |
Im Süden: | durch die Mannheimer Straße L 541 |
Im Westen: | durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (Flst.-Nr. 3116) |
Es umfasst die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 3117 und 3122/13 mit einer Fläche von rund 1.500 m².
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans kann nachfolgendem Lageplan entnommen werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Verlängerte Kirchbaumstraße“, 1. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine Wohnbebauung für das Plangebiet zu ermöglichen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren entsprechend den Vorschriften des § 13a BauGB i.V.m. § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Heddesheim, 23.05.2019
gez. Kessler
Bürgermeister
Gemeinde Heddesheim