Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Falltor-Schriesheimer Weg", 1. Änderung
23.05.2019
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 02.05.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Falltor-Schriesheimer Weg“, 1. Änderung für das Gebiet zwischen Weidigstraße, Oberdorfstraße und Falltorstraße gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Falltor-Schriesheimer Weg“, 1. Änderung wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: | durch die Oberdorfstraße L 541 |
Im Osten: | durch die Falltorstraße |
Im Süden: | durch den Einmündungsbereich der Falltorstraße / Weidigstraße |
Im Westen: | durch die Westseite entlang der Weidigstraße |
Es umfasst folgende Grundstücke:
Flst.Nrn. 25, 26, 27, 27/1, 27/2, 28, 28/1, 29, 30, 30/1, 31, 32, 33, 34, 35, 469, 470 und 470/1
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans kann nachfolgendem Lageplan entnommen werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Falltor-Schriesheimer Weg“, 1. Änderung soll der bisherige Bebauungsplan für den Teilbereich zwischen Weidigstraße, Oberdorfstraße und Falltorstraße überplant werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren entsprechend den Vorschriften des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Heddesheim, 23.05.2019
gez. Kessler
Bürgermeister
Gemeinde Heddesheim