Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Falltor-Schriesheimer Weg", 1. Änderung


Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 02.05.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Falltor-Schriesheimer Weg“, 1. Änderung für das Gebiet zwischen Weidigstraße, Oberdorfstraße und Falltorstraße gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.
 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Falltor-Schriesheimer Weg“, 1. Änderung wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: durch die Oberdorfstraße L 541
Im Osten: durch die Falltorstraße
Im Süden: durch den Einmündungsbereich der Falltorstraße / Weidigstraße
Im Westen: durch die Westseite entlang der Weidigstraße

Es umfasst folgende Grundstücke:
Flst.Nrn. 25, 26, 27, 27/1, 27/2, 28, 28/1, 29, 30, 30/1, 31, 32, 33, 34, 35, 469, 470 und 470/1
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans kann nachfolgendem Lageplan entnommen werden.
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Falltor-Schriesheimer Weg“, 1. Änderung soll der bisherige Bebauungsplan für den Teilbereich zwischen Weidigstraße, Oberdorfstraße und Falltorstraße überplant werden.
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren entsprechend den Vorschriften des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
 
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
 
Heddesheim, 23.05.2019
 
gez. Kessler
Bürgermeister
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim