Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Gewerbegebiet Auf dem Großsachsener Weg", 4. Änderung


Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.02.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet, Auf dem Großsachsener Weg“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst. Ebenfalls wurde der Entwurf des Bebauungsplans sowie die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
 
Anlass der 4. Änderung des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, um zukünftig Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke im bestehenden Gewerbegebiet ausnahmsweise zuzulassen. Die Änderung bezieht sich nur auf diese Nutzungsarten. Alle sonstigen, bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplans gelten unverändert fort.
 
Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung umfasst den vollständigen Umriss des bestehenden Bebauungsplans „Gewerbegebiet, Auf dem Großsachsener Weg“ und umfasst eine Fläche von ca. 7,5 Hektar.
 
Er wird räumlich wie folgt begrenzt:

Im Norden: durch den Wirtschaftsweg mit der Flst.-Nr. 6587
Im Osten: durch die Daimlerstraße
Im Süden: durch die Straße „Am Bundesbahnhof“ und die Großsachsener Straße (L541)
Im Westen: durch den Wirtschaftsweg mit der Flst.-Nr. 6714
    
 
Der räumliche Geltungsbereich kann nachfolgendem Planausschnitt entnommen werden.
 
Die 4. Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren entsprechend den Vorschriften des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
 
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
 
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung einschließlich seiner Begründung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 15. März 2019 bis einschließlich 15. April 2019
 
im Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Bauamt, 3. OG, Zimmer Nr. 40
von Montag bis Freitag vormittags von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Dienstag nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag auch nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 öffentlich ausgelegt.
 
Es besteht auch die Möglichkeit, die Bebauungsplanunterlagen in der angegebenen Zeit auf der Internetseite der Gemeinde Heddesheim (www.heddesheim.de) unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen/Bebauungspläne/Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren“ einzusehen.
 
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Bauamt, Zimmer 40, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der Beschlussfassung über die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
 
 
Heddesheim, 07.03.2019
 
 
gez. Kessler
Bürgermeister
^
Download
^
Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim