Bebauungsplan "Mitten im Feld II" und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Mitten im Feld II"
Bekanntgabe des geänderten Geltungsbereichs gem. § 2 Abs 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren zu Aufstellung des Bebauungsplanes "MItten im Feld II" gem. § 3 Abs. 2 BauGB



Mit der Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde als Zielsetzung die Ausweisung eines weiteren Wohnbaugebietes mit einer Einzelhandelsansiedlung im westlichen Anschluss an das bestehende Wohnbaugebiet „Mitten im Feld I“.
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.01.2019 der Anpassung des räumlichen Geltungsbereichs um eine Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 7685 (Niederschlagwasser-Versickerungsbecken) beschlossen. Der geänderte Geltungsbereich ist in dem abgedruckten Lageplan dargestellt und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
 
Der rund 8,5 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mitten im Feld II“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Mitten im Feld II“ wird wie folgt begrenzt:

Im Norden: durch die K4236/Ringstraße (FlSt-.Nr. 7684/2)
sowie den bestehenden Kreisverkehrsplatz (FlSt.-Nr. 8444)
Im Osten: durch den bestehenden Weg (FlSt.-Nrn. 8439 und 8335)
Im Süden: durch die Gärten der nördlich der Johann-Sebastian-Bach-Straße
gelegenen Wohnhäuser (FlSt.-Nrn. 3571-3581)
Im Westen: durch den bestehenden Wirtschaftsweg (FlSt.-Nrn. 2277 und 7662)

 
Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich den Teilbereich „Niederschlagwasser-Versickerungsbecken“. Dieser befindet sich nördlich der K4236/Ringstraße, östlich des bestehenden Kreisverkehrsplatzes und umfasst den östlichen Teil des Grundstücks FlSt.-Nr. 7685.
 
Ebenfalls hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Mitten im Feld II“ mit den örtlichen Bauvorschriften gebilligt und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
 
Der o.g. Bebauungsplanentwurf (Stand: 18.01.2019) bestehend aus
-          Planzeichnung (zeichnerische Festsetzungen),
-          Textlichen Festsetzungen (Planungsrechtlichen Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften und Hinweisen)
 
sowie folgenden beigefügten Unterlagen
-          Begründung vom 18.01.2019
-          Umweltbericht mit Grünordnungsplan incl. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung vom 11.01.2019
-          Artenschutzfachliche Prüfung vom 26.10.2017 - ergänzt 17.12.2018
-          Schalltechnischer Untersuchungsbericht vom 15.01.2019
-          Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Lebensmittel-/ Drogeriefachmarkts vom 17.01.2019
-          Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Heddesheim, vom 18.10.2017
-          Verkehrsuntersuchung vom September 2018
-          Geo- und Abfalltechnischer Bericht vom 11.12.2017
-          Umwelttechnischer Bericht vom 25.06.2018
-          Archäologischer Prospektionsbericht vom 20.01.2018
 
liegt in der Zeit vom 15. Februar 2019 bis einschließlich 20. März 2019
 
im Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Bauamt, 3. OG, Zimmer Nr. 40
von Montag bis Freitag vormittags von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Dienstag (auch) nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag (auch) nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

öffentlich aus.
 
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die während der Offenlagefrist eingesehen werden können:
 
-          der Umweltbericht mit Grünordnungsplan incl. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung vom 11.01.2019 mit Informationen zu den wesentlichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Fläche/Boden, Wasser, Luft, Klima, Pflanzen/Tiere und biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter und mit Vorschlägen für grünordnerische sowie artenschutzrechtliche Festsetzungen im Bebauungsplan
-          die Artenschutzfachliche Prüfung vom 17.12.2018 mit Informationen zu Auswirkungen der Planung auf betroffene artenschutzrechtlich relevanter Tierarten
-          die Schalltechnische Untersuchung vom 15.01.2019 mit Informationen zu den Lärmeinwirkungen des Straßenverkehrs sowie des Gewerbelärms des Lebensmittel - und Drogeriemarktes auf das Plangebiet
-          die Verkehrsuntersuchung vom 11.01.2019 mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Vemwelttecrkehrsbeziehungen im Gemeindegebiet
-          den Umwelttechnischen Bericht vom 25.06.2018 und den Geo- und Abfalltechnischen Bericht vom 11.12.2017 mit Informationen zu Bodenuntersuchungen im Plangebiet
-          den Prospektionsbericht Heddesheim – Am Alten Viernheimer Weg vom 20.01.2018 mit Informationen der archäologischen Voruntersuchungen im Plangebiet
 
- die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangen sind:
-          Stellungnahme des Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises vom 05.09.2018 mit Hinweisen und Anregungen zum Grundwasser- und Bodenschutz
-          Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises vom 07.11.2018 mit Hinweisen und Anregungen zum Artenschutz
 
 
Es besteht auch die Möglichkeit, die Bebauungsplanunterlagen in der angegebenen Zeit auf der Internetseite der Gemeinde Heddesheim (www.heddesheim.de) unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen/Bebauungspläne/Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren“ einzusehen.
 
Die im Bebauungsplan und in der schalltechnischen Untersuchung  verwiesenen DIN-Vorschriften (4109 „Schallschutz im Hochbau“ und 18005 „Schallschutz im Städtebau“) können im Bauamt der Gemeinde ebenfalls eingesehen werden.
 
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Bauamt, Zimmer 40, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Hinweis:
Parallel zum Bebauungsplanverfahren „Mitten im Feld II“ wird ebenfalls der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim geändert. Die entsprechenden Unterlagen können auch während der o.g. Auslegungsfrist im Rathaus sowie auf der Internetseite der Gemeinde Heddesheim eingesehen werden.
 
Heddesheim, den 07.02.2019
 
 
Kessler
Bürgermeister
 
 
Abbildung: Lageplan vom 08.01.2019 (Abgrenzung Geltungsbereich)

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim