Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Sandlochgewann - Gebiet zwischen Schriesheimer Straße und Grenzweg"


Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15.11.2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sandlochgewann – Gebiet zwischen Schriesheimer Straße und Grenzweg“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.
 
Die Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung neuen Wohnraumes und die Arrondierung des Ortsrandes von Heddesheim.
 
Das rund 2.600 m² große Plangebiet befindet sich im südlichen Anschluss an die bestehende Bebauung der Schriesheimer Straße. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flst.-Nr. 6941 sowie einen Teilabschnitt des Grundstückes mit der Flst.-Nr. 6942 und kann beiliegender Planskizze entnommen werden.
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren entsprechend den Vorschriften des § 13a BauGB i.V.m. § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
 
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
 
 
Heddesheim, den 13.12.2018
 
 
Brechtel
Stellv. Bürgermeisterin

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim