Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)
29.11.2018
Gemeinde Heddesheim
Rhein-Neckar-Kreis
Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 15.11.2018 folgende
Satzung
zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)
§ 1
§ 37 Grundgebühr wird wie folgt geändert:
(1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr).
Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:
Mehrstrahl-Hauswasserzähler
Nenndurchfluss | Q3 4,0 | Q3 4,0S | Q3 10,0 |
Q3 10,0S | Q3 16,0 |
Maximaldurchfluss | 4 m³ | 4 m³ | 10 m³ | 10 m³ | 16 m³ |
EUR/Monat | 0,60 | 0,70 | 0,75 | 0,85 | 1,50 |
Einstrahl-Großwasserzähler
Nenndurchfluss | Q3 25,0 | Q3 63,0 | Q3 100,00 |
Maximaldurchfluss | 25 m³ | 63 m³ | 100 m³ |
EUR/Monat | 6,70 | 10,50 | 13,50 |
§ 2
§ 38 Verbrauchsgebühren wird wie folgt geändert:
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§39) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,90 EUR.
(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 1,90 EUR.
§ 3
§ 41 Entstehung der Gebührenschuld wird wie folgt geändert:
(5) Die Gebührenschuld gemäß § 37, § 38 und § 42 ruht auf dem Grundstück bzw. Erbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit § 27 KAG).
§ 4
§ 54 In-Kraft-Treten wird wie folgt geändert:
(2) Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft.
Heddesheim, 16. November 2018
Kessler
Bürgermeister
HINWEIS:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Gemeinde Heddesheim