Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassersatzung – AbwS)


Gemeinde Heddesheim
Rhein-Neckar-Kreis
                                                                                
Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim am 15.11.2018 folgende

Satzung
 
zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) beschlossen:

§ 1
 
§ 38 Höhe der Abwassergebühren wird wie folgt geändert:
 
Die Niederschlagswassergebühr (§ 36a) beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,45 €.

§ 2
 
§ 39 Entstehung der Gebührenschuld wird wie folgt geändert:
 
(5) Die Gebührenschuld gemäß §34 Abs. 1 und § 40 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V.m. § 27 KAG).


In-Kraft-Treten
 
Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft.
 
Heddesheim, 16. November 2018
 
Kessler
Bürgermeister
 
 
HINWEIS:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
 
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim