Öffentliche Bekanntmachung:Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren zur Teilaufhebung
des Bebauungsplanes "Falltor-Schriesheimer Weg" gemäß § 3 Abs. 1 BaugGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner Sitzung vom 28.06.2018 die Teilaufhebung des Bebauungsplans „Falltor-Schriesheimer Weg“ für das Gebiet zwischen Weidigstraße, Oberdorfstraße und Falltorstraße gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.
 
Der Bebauungsplan „Falltor-Schriesheimer Weg“ stammt aus dem Jahr 1966. Der Teilbereich des Bebauungsplans zwischen Weidigstraße, Oberdorfstraße und Falltorstraße soll aufgehoben werden, da dieser keine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellt.
 
Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans „Falltor-Schriesheimer Weg“ wird wie folgt umgrenzt:
 
Im Norden: durch die Oberdorfstraße L 541
Im Osten: durch die Falltorstraße
Im Süden: durch den Einmündungsbereich der Falltorstraße / Weidigstraße
Im Westen: durch die Westseite entlang der Weidigstraße
 
Der Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans kann nachfolgendem Lageplan vom 12.06.2018 entnommen werden.
 
Um die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, wird der Vorentwurf der Teilaufhebung des o.g. Bebauungsplans (Stand: 19.10.2018) bestehend aus:
-        Übersichtsplan
-        Abgrenzungsplan
-        Begründung
 
in der Zeit
vom 16.11.2018 bis einschließlich 17.12.2018
 
im Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Bauamt, 3. OG, Zimmer 40

von Montag bis Freitag vormittags von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag   nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag auch nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
 
öffentlich ausgelegt.
 
Während der Auslegungsfrist können die Unterlagen zur Teilaufhebung des o.g. Bebauungsplanes eingesehen werden. Dabei besteht die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung. Stellungnahmen können in schriftlicher Form oder zur Niederschrift bis 17.12.2018 eingereicht werden.
 
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, die zuvor genannten Bebauungsplanunterlagen in der angegebenen Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Heddesheim (www.heddesheim.de) unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen/Offenlage Bebauungspläne“ einzusehen.
 
 
Heddesheim, den 08.11.2018
 
Kessler
Bürgermeister

 
 

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim