Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss der Satzung über die Teilaufhebung des Bebaungsplan "Falltor-Schriesheimer Weg"
für das Gebiet zwischen Weidigstraße, Oberdorfstraße, Falltorstraße


Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28.06.2018 den Aufstellungsbeschluss einer Satzung über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Falltor-Schriesheimer Weg“ für das Gebiet zwischen Weidigstraße, Oberdorfstraße und Falltorstraße gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.
 
Der Bebauungsplan „Falltor-Schriesheimer Weg“ stammt aus dem Jahr 1966.
 
Der Teilbereich des Bebauungsplans zwischen Weidigstraße, Oberdorfstraße und Falltorstraße soll aufgehoben werden, da dieser keine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellt.
 
Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans „Falltor-Schriesheimer Weg“ wird wie folgt umgrenzt:
 
Im Norden: durch die Oberdorfstraße L 541
Im Osten: durch die Falltorstraße
Im Süden: durch den Einmündungsbereich der Falltorstraße / Weidigstraße
Im Westen: durch die Westseite entlang der Weidigstraße
 
Es umfasst folgende Grundstücke:
Flst.Nrn. 25, 26, 27, 27/1, 27/2, 28, 28/1, 29, 30, 30/1, 31, 32, 33, 34, 35, 469, 470 und 470/1
 
Der Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans kann nachfolgendem Lageplan vom 12.06.2018 entnommen werden.
 
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
 
 
Bürgermeisteramt
Kessler
 
 
 

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim