Energiespartipp: Schluss mit kalten Füßen: Die KliBa berät Hauseigentümer und Bauherren zur fachgerechten Dämmung der Kellerdecke


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Kalte Füße gehören im Erdgeschoss eines älteren Hauses mit nicht beheiztem Keller oft dazu. Abhilfe schafft die Dämmung der Kellerdecke, die auch nachträglich angebracht werden kann. Sie verbessert den Wohnkomfort und ist eine schnelle und preisgünstige Energiesparmaßnahme. „Ist die Decke eines unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über den Fußboden ab. Das zeigt sich dann an erhöhten Heizkosten und kalten Füßen im Erdgeschoss“ erklärt Energieberater der KliBA, Uwe Jung. „Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine der wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen. Je nach Gebäude können die Bewohner insgesamt rund fünf bis sieben Prozent Energie sparen.“

Dennoch dämmen viele Hausbesitzer die Kellerdecke nicht. Die Kellerdeckendämmung ist nicht wie die Dämmung der obersten Geschossdecke gesetzlich vorgeschrieben. Aber wer die Kellerdecke eines Wohngebäudes freiwillig dämmt, kann damit das in Baden-Württemberg gültige Erneuerbare-Wärme-Gesetz teilweise erfüllen. Das Gesetz verpflichtet Verbraucher, beim Heizungswechsel mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien zu verwenden. Um dies zu erreichen sollte das Material für eine geringe Wärmeleitfähigkeit besitzen. Diese gibt der Wärmedurchgangskoeffizient an, auch U-Wert genannt. Er darf maximal 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin erreichen. Hausbesitzer können dann einen Zuschuss aus dem Programm 430 der staatlichen KfW-Förderbank beantragen.

Zu den Details der Kellerdämmung berät die KliBA, ob online, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Sie informiert anbieterunabhängig und individuell. 

Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei den KliBA-Energieberatern: Herr Uwe Jung ist regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort –  kostenfrei und unverbindlich.
Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung im Alten Rathaus Heddesheim am Dienstag, den 03.04.2018 zwischen 14 und 16 Uhr. Tel.: 06203/10 12 32 oder 06221/99 87 5-0. E-Mail: info(at)kliba-heidelberg.de
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