Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss Bebaungsplan "Zwischen Poststraße und Unterdorfstraße"
08.02.2018
Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 18.01.2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Poststr. und Unterdorfstr.“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.
Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines öffentlichen Fußweges zwischen Poststraße und Unterdorfstraße.
Der räumliche Geltungsbereich des rund 850 m² großen Plangebiets umfasst die folgenden Grundstücke und kann beiliegender Planskizze entnommen werden:
Gemarkung Heddesheim, Flst-Nrn.: 330/2, 3048, 3048/3
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren entsprechend den Vorschriften des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Heddesheim, den 08.02.2018
Kessler
Bürgermeister
Gemeinde Heddesheim