Erneute öffentliche Bekanntmachung: Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Areal zwischen Schaafeckstraße, Werderstraße und Johannes-Lehmann-Straße" nach § 3 Abs. 2 BauGB
17.08.2017
Mitteilungsblatt am 17.08.2017
Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Areal zwischen Schaafeckstr., Werderstr. und Johannes-Lehmann-Str.“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- erneute Bekanntmachung -
Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes „Areal zwischen Schaafeckstr., Werderstr. und Johannes-Lehmann-Str.“ mit örtlichen Bauvorschriften gebilligt und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Ärztehauses im Ortskern.
Der räumliche Geltungsbereich des rund 1.300 m² großen Plangebiets wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch das angrenzende Wohnhaus (Schaafeckstr. 23a, FlSt. 432) sowie die unbebauten Grundstücke FlSt-.Nrn. 8242 und 8243
Im Osten: durch die Johannes-Lehmann-Straße sowie die beiden Grundstücke
FlSt.-Nrn. 8242 und 8243
Im Süden: durch die Werderstraße
Im Westen: durch die Schaafeckstraße
Der räumliche Geltungsbereich kann beiliegender Planskizze entnommen werden.
Der o.g. Bebauungsplanentwurf (Stand: 14.07.2017) bestehend aus
- Planzeichnung (zeichnerische Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften),
- textlichen Festsetzungen,
- Begründung sowie
- ergänzenden Schalltechnischen Untersuchungen der Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft mbH zur Straßenverkehrslärmeinwirkung auf das Plangebiet sowie zu den Auswirkungen des geplanten Parkierungsverkehrs durch eine geplante Tiefgarage sowie eines oberirdischen Parkplatzes vom 29.05.2017 bzw. 05.02.2017
liegt in der Zeit vom 25. August bis einschließlich 25. September 2017 im Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Bauamt, 3. OG, Zimmer Nr. 40
von Montag bis Freitag vormittags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Dienstag (auch) nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag (auch) nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, die zuvor genannten Bebauungsplanunterlagen in der angegebenen Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Heddesheim (www.heddesheim.de) unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen/Offenlage Bebauungspläne“ einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Bauamt, Zimmer 40, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis:
Die ursprüngliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte bereits am 3.8.2017. Aus formalen Gründen muss diese Bekanntmachung erneut erfolgen. Die ursprüngliche Frist begann bereits am 11.08.2017 und endete am 11.09.2017. Durch die erneute Bekanntmachung ändert sich diese Frist. Da der Bebauungsplanentwurf zum Zeitpunkt der erneuten Bekanntmachung bereits ausliegt, kann dieser schon eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden.
Heddesheim, den 17.08.2017
Kessler
Bürgermeister
Gemeinde Heddesheim