Lärmaktionsplanungen an Haupteisenbahnstrecken des Bundes
27.07.2017
Das Eisenbahnbundesamt ist seit 2015 damit beauftragt, einen bundesweiten Lärmaktionsplan an Haupteisenbahnstrecken des Bundes zu erstellen – unabhängig davon, ob an den betroffenen Schienenstrecken ein kommunaler Lärmaktionsplan besteht. Die erste Stufe des bundesweiten Lärmaktionsplanes wurde 2016 abgeschlossen.
Derzeit wird dieser Lärmaktionsplan fortgeschrieben und es findet wie in der ersten Stufe gemäß den Vorschriften der EU-Umgebungslärmrichtlinie eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Von Schienenverkehrslärm Betroffene können sich hierzu über die Internetseite
www.laermaktionsplanung-schiene.de
äußern und Anregungen eingeben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 30.06.2017 bis zum 25.08.2017.
Wir möchten hiermit die Heddesheimer Bevölkerung über diese Möglichkeit der Beteiligung informieren.
Bürgermeisteramt
Gemeinde Heddesheim