Städtebauliche Erneuerung "Ortskern III" - Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.06.2017 zur Vorbereitung der Sanierungsmaßnahme "Ortskern III" nach dem Baugesetzbuch (BauGB) den Beginn von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB beschlossen.
 
Der Beschluss bezieht sich auf einen Teilbereich im zentralen Ortsgebiet, welcher in dem beigefügt abgedruckten Abgrenzungsplan dargestellt ist. Der Plan mit der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes liegt im Rathaus während den üblichen Dienstzeiten für die Dauer von 4 Wochen öffentlich aus.
 
                                                         
Hinweise:
 
1.
Der Beschluss über Vorbereitende Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Dies bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. 

2.
Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde oder ihrem Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen von ihren persönlichen Lebensumständen in wirtschaftlichen und sozialen Bereichen, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen erhoben werden (Auskunftspflicht nach § 138 BauGB).


Mit der Untersuchung ist die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH beauftragt. Es wird gebeten, die Mitarbeiter der Kommunalentwicklung bei ihrer Arbeit zu unterstützen, damit möglichst rasch konkrete Ergebnisse erzielt werden können.
Die betroffenen Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte können versichert sein, dass alle Informationen mit der gebotenen Vertraulichkeit behandelt werden.
Gemeinderat, Bürgermeisteramt sowie die Mitarbeiter der Kommunalentwicklung bedanken sich schon heute für Ihr Interesse an dieser Aufgabe.
Fragen zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen beantwortet die Gemeindeverwaltung, Herr Beck, Telefon: 06203/101-230 oder die Kommunalentwicklung, Herr Kunstmann Telefon: 0721/35454-231 sowie Herr Hildebrand, Telefon: 0721/35454-244.
 
Heddesheim, den 29.06.2017
 
gez. Kessler, Bürgermeister
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim