Auflösung des Schulzweckverbands Hirschberg/Heddesheim


Schulzweckverband Hirschberg/Heddesheim                                                                     
Sitz: Heddesheim
 
Öffentliche Bekanntmachung: Auflösung des Schulzweckverbands Hirschberg/Heddesheim
 
Die Verbandsversammlung des Schulweckverbands Hirschberg/Heddesheim hat in ihrer Sitzung am 24.04.2017 einstimmig die Auflösung des Schulzweckverbands mit Ablauf des 31.07.2017 beschlossen.
 
Mit Bescheid vom 30.05.2017, Az. 303-220.7 / 093.3035: Verbandssatzung, hat das Kommunalrechtsamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis gemäß § 21 Abs. 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) diesen Beschluss genehmigt.
 
Zuvor hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Schreiben vom 08.05.2017, Az. 71c2-S 18 HEDD-KD-1, der Auflösung des Schulzweckverbands Hirschberg/Heddesheim mit Ablauf des 31.07.2017 und dem damit verbundenen Übergang der Karl-Drais-Schule in die alleinige Trägerschaft der Gemeinde Heddesheim ab dem 01.08.2017 gem. § 31 Abs. 1 des Schulgesetzes (SchG) zugestimmt.
 
Der Auflösungsbeschluss lautet:
 
„Die Verbandsversammlung beschließt die Auflösung des Schulzweckverbands Hirschberg/Heddesheim zum Ablauf des 31.07.2017. Die Verbandsversammlung beschließt die Abgabe der Schulträgerschaft an die Gemeinde Heddesheim nach §§ 27, 28 Abs. 1, 30 und 31 des Schulgesetzes ab dem 01.08.2017.“
 
Der Auflösungsbeschluss wird hiermit gemäß § 21 Abs. 6 GKZ i. V. m. § 9 der Verbandssatzung öffentlich bekanntgemacht.
 
Die Auflösung des Zweckverbandes wird wirksam mit dem Tag nach der letzten Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Heddesheim und im Amtsblatt der Gemeinde Hirschberg.
 
Heddesheim, 01.06.2017
 
Kessler
Verbandsvorsitzender
 
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim