Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Areal zwischen Schaafeckstraße, Werderstraße und Johannes-Lehmann-Sraße"


Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 19.01.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Areal zwischen Schaafeckstr., Werderstr. und Johannes-Lehmann-Str.“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.
 
Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Ärztehauses.
 
Der räumliche Geltungsbereich des rund 1.300 m² großen Plangebiets wird wie folgt begrenzt:
 
Im Norden:     durch das angrenzende Wohnhaus (Schaafeckstr. 23a, FlSt. 432) sowie die unbebauten Grundstücke  FlSt-.Nrn. 8242 und 8243
Im Osten:        durch die Johannes-Lehmann-Straße sowie die beiden Grundstücke FlSt.-Nrn. 8242 und 8243 
Im Süden:       durch die Werderstraße 
Im Westen:     durch die Schaafeckstraße
 
Der räumliche Geltungsbereich kann beiliegender Planskizze entnommen werden.
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren entsprechend den Vorschriften des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
 
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
 
 
Heddesheim, den 09.02.2016
 
Kessler
Bürgermeister
 

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim