Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Areal zwischen Schaafeckstraße, Werderstraße und Johannes-Lehmann-Sraße"
09.02.2017
Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 19.01.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Areal zwischen Schaafeckstr., Werderstr. und Johannes-Lehmann-Str.“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.
Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Ärztehauses.
Der räumliche Geltungsbereich des rund 1.300 m² großen Plangebiets wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch das angrenzende Wohnhaus (Schaafeckstr. 23a, FlSt. 432) sowie die unbebauten Grundstücke FlSt-.Nrn. 8242 und 8243
Im Osten: durch die Johannes-Lehmann-Straße sowie die beiden Grundstücke FlSt.-Nrn. 8242 und 8243
Im Süden: durch die Werderstraße
Im Westen: durch die Schaafeckstraße
Der räumliche Geltungsbereich kann beiliegender Planskizze entnommen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren entsprechend den Vorschriften des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Heddesheim, den 09.02.2016
Kessler
Bürgermeister
Gemeinde Heddesheim