Grundsteuer-Jahresbescheide 2017


In 2006 erhielt jeder Eigentümer einen Grundsteuerbescheid mit dem Hinweis, dass dieser Bescheid so lange gültig ist, bis eine Änderung (z.B. Steuerbetrag, Eigentumswechsel) eintritt. Das bedeutet, dass bei allen Steuerschuldnern, die für das Kalenderjahr 2017 die gleiche Grundsteuer wie in den Jahren 2006 - 2016 zu entrichtet haben, die Zusendung des Steuerbescheides entfällt.
 
Die Grundsteuer-Jahresbescheide 2017 (mit Änderungen für 2017) wurden den betroffenen Steuerschuldnern inzwischen zugestellt.
 
Für alle anderen Steuerschuldner, treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugegangen wäre.
 
 
Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2017 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeinde Heddesheim zu überweisen. Im Übrigen wird bezüglich der SEPA-Lastschriftmandate auf das Umstellungsschreiben verwiesen.
 
 
 
Bürgermeisteramt

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim