Neuigkeit zu Corona

Corona-Verordnung des Landes in der ab 8. März 2021 gültigen Fassung


Der Bund und die Länder haben sich bei ihrem Treffen am 3. März auf stufenweise inzidenzabhängige Lockerungen geeinigt. Diese sehen zum 8. März Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen vor. Fällt in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz stabil (also mindestens fünf Tage in Folge) unter 50, treten hier weitere Lockerungen in Kraft. In Landkreisen und Stadtkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, treten automatisch mit der sogenannten „Notbremse“ wieder Verschärfungen in Kraft.

Für den Rhein-Neckar-Kreis liegt die 7-Tages-Inzidenz derzeit  unter 50, sodass entsprechend der Regelung des § 20 Abs. 3 Satz 2 CoronaVO unter anderem der Einzelhandel, sowie Museen, Galerien, zoologische Gärten, aber auch Sportanlagen und Sportstätten im Freien geöffnet werden können. Die Bekanntmachung über den 7-Tages-Inzidenzwert des Rhein-Neckar-Kreises ist hier abrufbar.

Aktuelle Corona-VerordnungFragen und Antworten rund um die aktuelle Verordnung
Eine Übersicht über die derzeitigen Regelungen finden Sie hier:

Corona Überblick 1

Corona Überblick 2

Corona Überblick 3

Corona Überblick 4
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim