Neuigkeit zu Corona

27.05.2020: Änderung vom 27. Mai 2020: Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 17.03.2020 (in der Fassung vom 9. Mai 2020)


Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Ab sofort gilt die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 17.03.2020 in der Fassung vom 27. Mai 2020. Die neuen Regelungen gelten ab 27. Mai 2020, teilweise gelten Regelungen auch erst ab 02. Juni 2020.

Die aktuellste Fassung finden Sie jeweils auf den Seiten der Landesregierung Baden-Württemberg.

Dort finden Sie auch eine PDF-Version und eine Übersicht über die aktuellen Änderungen. Bitte informieren Sie sich auch über weitere in diesem Zusammenhang erlassene Verordnungen, z.B. zum Thema Gaststätten, Einreise und Sportstätten, auf den obigen Seiten der Landesregierung.


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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim