Neuigkeit zu Corona

Corona-Pandemie: Ausweitung des Betreuungsangebots in den Kindergärten und Kinderkrippen


Im Zuge der Corona-Krise haben die Kindertagesstätten seit Mitte März eine Notbetreuung, seit Ende April dann eine erweiterte Notbetreuung gewährleistet. Im Stufen-Fahrplan der Landesregierung ist eine „Öffnung für bis zu 50 Prozent der Kinder“ geplant. Am Samstag, 16. Mai 2020, wurde die aktuellste Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht, in der das Land nun von einer Übergangsphase von der erweiterten Notbetreuung in einen eingeschränkten Regelbetrieb für Kindertagesstätten und Kindertagespflege spricht.

Darin geregelt ist auch, dass nun folgende Kinder in den Einrichtungen aufgenommen werden können:
  • 1. Kinder, die zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung berechtigt sind,
  • 2. Kinder mit einem vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder der Leitung der Einrichtung festgestellten besonderen Förderbedarf, und danach
  • 3. Kinder, die nach den vorstehenden Kriterien nicht berechtigt sind, sofern noch Aufnahmekapazitäten verbleiben.
Die Aufnahmekapazitäten sind ebenfalls in der Corona-VO geregelt und betragen aus Infektionsschutzgründen die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße. Allein schon aus dieser Vorgabe heraus ist klar, dass die Einrichtungen auch jetzt nicht voll belegt werden können. Die Zahl der Kinder, die zusätzlich zur Notbetreuung in den Kindertagesstätten aufgenommen werden können, hängt außerdem maßgeblich von der Anzahl an einsatzfähigem Fachpersonal und den räumlichen Gegebenheiten ab.

Wie bereits veröffentlicht, fand zwischen den Einrichtungsträgern eine Abstimmung der Vergabekriterien der noch verfügbaren Betreuungsplätze in den Einrichtungen statt (unter Berücksichtigung der 50 % Gesamtbelegung). Dabei wird die aktuelle Woche noch als Vorlauf benötigt, um die personellen und räumlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen zu prüfen, die Einrichtungen entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzes vorzubereiten und die Platzvergabe nach den vereinbarten Kriterien schrittweise vorzunehmen.

Diese Kriterien lauten wie folgt:
  • 1. Schritt: Vorrangige Aufnahme von Kindern, die für die erweiterte Notbetreuung berechtigt sind (Kriterium: Regelungen der CoronaVO in der jeweils gültigen Fassung, siehe unten)
  • 2. Schritt: Aufnahme von Kindern mit einem vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder der Einrichtungsleitung festgestellten besonderen Förderbedarf, Eingliederungshilfe oder Sprachförderbedarf
  • 3. Schritt: Aufnahme von Schulanfängerkindern
  • 4. Schritt: Aufnahme weiterer Kinder nach Alter (Kindergarten: ältere Kinder zuerst; Krippe: jüngere Kinder zuerst) sowie Geschwisterkinder aus Schritt 2 und 3.
 
In Abhängigkeit von Kapazität und verfügbarem Personal werden weitere Gruppen gebildet, die gemäß den festgelegten Kriterien aufgefüllt werden. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht nicht, solange die Betreuung durch die CoronaVO geregelt wird. Die Kinder werden aus Infektionsschutzgründen in festen Gruppen von fest eingeteiltem Personal betreut. Ein rollierendes System wird in den Kindertageseinrichtungen in Heddesheim deshalb zunächst nicht oder nur eingeschränkt umgesetzt.

Zum weiteren Vorgehen:


Die Einrichtungen werden nun in den nächsten Tagen die vorliegenden Anträge auf Notbetreuung und die weitern Kriterien abarbeiten und anhand dieser Kriterien den Bedarf bei den Eltern berechtigter Kinder individuell erheben.

Außer zur Notbetreuung sind keine Antragsformulare hierfür vorgesehen.

Anträge auf Notbetreuung können bei Erfüllen der Voraussetzungen weiterhin gestellt werden. Diese Voraussetzungen sind grundsätzlich:
  • 1. Eltern bzw. die oder der Alleinerziehende arbeiten in der kritischen Infrastruktur oder
  • 2. beide Elternteile bzw. die oder der Alleinerziehende haben einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz und gelten von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich. Informationen und Antragsformulare finden Sie hier.

Wie die Notbetreuung wird auch die erweiterte Betreuung für die Eltern gebührenpflichtig sein. Für die Notbetreuung und den nun eingeschränkten Regelbetrieb erheben die Kindergartenträger grundsätzlich die gleiche Gebühr wie im Normalbetrieb. Dies gilt auch ggf. für das Mittagessen.
 
Für Schulkinder gilt ebenfalls noch die Möglichkeit zur Beantragung der erweiterten Notbetreuung. Informationen hierzu finden Sie hier.

Wir danken für Ihr Verständnis. Die Gemeinde und die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen setzen nach wie vor alles daran, die Betreuung ihrer Kinder unter den gegebenen Umständen bestmöglich zu gewährleisten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtungsleitung.

Bürgermeisteramt

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim