Neuigkeit zu Corona

Krippen- und Kindergarten-Öffnung erst später möglich


Kindergarten

Nach der Sportstättenverordnung in der vergangenen Woche gibt es die nächste Aktion des Kultusministeriums, die von den Kommunen nicht sofort umgesetzt werden kann. Diesmal geht es um die Kinderbetreuung. Einerseits hatte Kultusministerin Susanne Eisenmann mitgeteilt, dass die Kindertagesstätten sowie die Plätze bei Tageseltern schon ab 18. Mai wieder zur Verfügung stehen sollten – andererseits lag am Freitag, den 15.05. bei den Kommunen noch nicht einmal eine Entwurfsfassung der neuen Corona-Verordnung vor, die die Öffnung der Kitas regelt. Nach einer Pressemitteilung des Kultusministeriums ist damit erst im Laufe des Samstags zu rechnen.
 
In den vergangenen Wochen hatten die Kindertagesstätten erst eine Notbetreuung, dann eine erweiterte Notbetreuung gewährleistet. Im Stufen-Fahrplan der Landesregierung ist von einer „Öffnung für bis zu 50 Prozent der Kinder“ die Rede. Nach welchen Kriterien, diese Prozentzahl erfüllt werden soll, ist allerdings noch unklar. Der Vorlauf, den die Städte und Träger brauchen, um eine nachvollziehbare Vergabe der Plätze vorzubereiten, den Personaleinsatz zu planen und die Umsetzung zu organisieren, ist deutlich zu kurz. Deshalb können in Absprache mit den Nachbarkommunen, den Trägern und Leitungen der Kinderbetreuungseinrichtungen die Zahl der Plätze erst ab dem 25. Mai schrittweise erweitert werden. Darauf haben sich die Städte und Gemeinden am Donnerstagabend verständigt.
 
Dabei geht man davon aus, dass die Kommunen berücksichtigen müssen, dass in den Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen voraussichtlich die erweiterte Notbetreuung weiter Vorrang haben wird. Weil aufgrund des Infektionsschutzes nach wie vor eine Begrenzung auf 50 Prozent der Platzkapazität beibehalten werden soll, werden auch weiterhin viele Kinder die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht besuchen können.
 
Die Zahl der Kinder, die zusätzlich zur Notbetreuung aufgenommen werden können, hängt maßgeblich von der Anzahl an einsatzfähigem Fachpersonal und den räumlichen Gegebenheiten in den Einrichtungen ab. Ein Teil der pädagogischen Fachkräfte in den KiTas gehören Risikogruppen an und dürfen, wenn überhaupt, nur unter entsprechenden Schutzvorkehrungen im Gruppendienst eingesetzt werden.
 
Die Eltern werden nach der Verständigung über die Kriterien in der kommenden Woche über den für ihre Einrichtung geltenden Fahrplan informiert.
 
Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht nicht, solange die Betreuung durch die CoronaVO geregelt wird.
 
Die Kommunen weisen darauf hin: Wie die Notbetreuung wird auch die erweiterte Betreuung für die Eltern gebührenpflichtig sein müssen. Für die Notbetreuung erheben die Kommunen grundsätzlich die gleiche Gebühr wie im Normalbetrieb. Dies gilt auch ggf. für das Mittagessen.
 
Bislang wurden z. B. beim kommunalen Kindergarten erst die Gebühren für die Notbetreuung im April in Rechnung gestellt. Dies soll aber im Juni dann für Kinder in der Notbetreuung rückwirkend für den Monat Mai 2020 erfolgen.
 
In Anbetracht der geschilderten Sachlage bitten wir die Eltern und Erziehungsberechtigten um Verständnis und Geduld. Die Kommunen und die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen setzen nach wie vor alles daran, die Betreuung ihrer Kinder unter den gegebenen Umständen bestmöglich zu gewährleisten.

Informationen und Antragsformulare zur Notbetreuung finden Sie hier.

Bürgermeisteramt
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim