Neuigkeit zu Corona

Änderungen bei Notbetreuung in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Schulen ab 27.04.2020


Nach einer Entscheidung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020 bleiben die Kontaktbeschränkung aufrechterhalten und sind Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bis auf weiteres geschlossen zu halten. In den Schulen beginnt am 4. Mai 2020 ein stufenweiser Einstieg mit Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildender Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie mit den Prüfungsklassen der beruflichen Schulen.
 
Außerdem hat die Landesregierung entschieden, die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen wie auch in Schulen aufrechtzuerhalten und noch auszuweiten.
 
Wir verweisen auf die unten beigefügte Pressemitteilung vom 20. April 2020. Update 23.04.2020: Die 6. Änderung der Corona-Verordnung wurde mittlerweile zum 27.04.2020 in Kraft gesetzt. Sie finden die geänderte Fassung unten zum Download. Die erweiterte Notbetreuung ist in § 1a geregelt.

Ab 27. April 2020 werden in die Notbetreuung in den Schulen auch Schüler der siebten Klasse einbezogen (bisher nur bis zur 6. Klasse). Darüber hinaus sollen auch Eltern, bei denen beide Elternteile aufgrund ihres Berufes einen bestätigten Bedarf ihres Arbeitgebers haben, diese in Anspruch nehmen können. Ebenfalls wird diese erweiterte Notbetreuung vom 27. April 2020 für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen eröffnet. Neu ist damit, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Elternteile bzw. die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Außerdem bedarf es der Erklärung beider Erziehungsberechtigten bzw. von der oder dem Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
 
Der reguläre Kindergartenbetrieb ist weiter untersagt, so dass die erweiterte Notbetreuung nur einem begrenzten Personenkreis angeboten werden kann. Aus Gründen des Infektion- und Gesundheitsschutzes muss die Gruppengröße gemäß gesetzlicher Vorgaben reduziert werden. Reichen die Notbetreuungskapazitäten nicht aus, haben demnach Kinder Vorrang, bei denen ein Elternteil bzw. der oder die Alleinerziehende in der kritischen Infrastruktur arbeiten und unabkömmlich sind.

Regelungen für Heddesheim


Die Notbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum des bisherigen Betreuungsbedarfs inklusive der Unterrichtszeiten, die von Lehrkräften abgedeckt werden.
 
Bitte nutzen Sie für die Beantragung der Notbetreuung das beigefügte Formular und reichen Sie dieses zeitnah bei der Einrichtung ein.

Eltern oder Alleinerziehende, die vor dem 20.04.2020 eine Notfallbetreuung beantragt haben, müssen keinen erneuten Antrag stellen.
 
Die erweiterte Notbetreuung wird frühestens ab Montag, 27.04.2020, angeboten. Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag von den Einrichtungen. Bitte beachten Sie, dass diese je nach Antragsaufkommen ggf. auch erst am Montag, 27.04.2020, oder später, erfolgen kann.
 
Kommunaler Kindergarten: komkiga.heddesheim(at)gmx.de, Tel. 06203 46263
Kirchliche Kindergärten und Kinderkrippe Postillion e.V.: Bitte per Telefon/und Formular per E-Mail Bedarf bei den Einrichtungen anmelden.
Kindertagespflege: Bitte per Telefon/E-Mail/Formular Bedarf bei den Ihnen bekannten Stellen anmelden.
Hans-Thoma-Grundschule: per E-Mail an mail(at)htg-heddesheim.de, Tel. 06203 4039651
Karl-Drais-Gemeinschaftsschule: per E-Mail an sekretariat-heddesheim(at)karl-drais-schule.de, Tel. 06203 4039662
 
Für allgemeine Fragen steht Ihnen Frau Rüdiger, Tel. 06203 101-223, britta.ruediger(at)heddesheim.de, zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich möglichst zunächst an Ihre jeweilige Einrichtung.

Downloads und Formulare

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim