Neuigkeit zu Corona

5. Änderung vom 17. April 2020: Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 17.03.2020 (in der Fassung vom 17. April 2020)


Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Ab sofort gilt die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 17.03.2020 in der Fassung vom 17.04.2020.

Die Corona-Verordnung vom 17.04.2020 kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Unter anderem wurden folgende Änderungen vorgenommen:

Die Schließung von Einrichtungen wird teilweise aufgehoben. Für folgende weitere Einrichtungen ist die Öffnung ab 20.04.2020 bei Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregelungen wieder erlaubt:
  • Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 m²
  • sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen,
  • Bibliotheken, auch an Hochschulen, und Archive,
  • Außer-Haus-Verkauf von Cafés und Eisdielen.
Die erweiterten Sonn- und Feiertagsöffnungsmöglichkeiten werden aufgehoben.

Neu eingeführt wird die Empfehlung, nicht-medizinische Alltagsmasken die Mund und Nase bedecken, dort zu tragen, wo mit einer Einhaltung des Mindestabstand nicht gerechnet werden kann (z.B. beim Einkauf oder im öffentlichen Personennahverkehr).

Sonstige Regelungen werden überwiegend bis zum 03. Mai 2020 verlängert.

Ergänzend hierzu wurde eine gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandelsgemäß § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung erlassen, in der die Vorgaben für den Einzelhandel geregelt sind.

Die Richtlinie mit Stand 28.04.2020 kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden. Bitte informieren Sie sich hierzu auch immer aktuell auf den Webseiten des Wirtschaftsministeriums, da die Hinweise fortlaufend aktualisiert werden.
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim