Umweltförderprogramm
Klimaschutz als politisches Handlungsziel der kommunalen Daseinsvorsorge
Das Umweltförderprogramm der Gemeinde Heddesheim hat zum Ziel, private Haushalte bei der Umsetzung nachfolgender Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz zu motivieren und zu fördern: Einsparung von Treibhausgasen, Beitrag zur Energiewende, Erhalt und Förderung der Biodiversität, Klimawandelanpassung.
Das Förderprogramm gliedert sich in drei Maßnahmenbereiche:
- Sanierung Gebäudehülle (Dämmung Außenwand, Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke und Wände gegen Erdreich)
- Erneuerbare Energien (Photovoltaik an Gebäuden, steckerfertige PV-Anlage)
- Nachhaltige Wassernutzung (Regenwassernutzung, Entsiegelung, Rückbau von Schottergärten, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung)
Die Inhalte der Richtlinie zum Umweltförderprogramm bilden die Grundlage für die spätere Bewilligung.
Bei der Antragsstellung "Steckerfertige PV-Anlage" ist die Anlage zu kaufen und zu installieren. Das gleiche gilt für die Antragstellung "Förderung eines Baumes". Der Baum soll vor Antragstellung gepflanzt sein. Anschließend kann über das Online-Antragsformular der Antrag gestellt werden. Dieses ist unter "Online-Antragsformulare und Verwendungsnachweis" bzw. "Aktion 100 Bäume für Heddesheim" zu finden. Die Rechnung darf bei Antragstellung jedoch nicht älter als 6 Monate sein.
Ablauf der Antragstellung:
1. Bevor der Auftrag vergeben wird, erfolgt die Antragsstellung durch Ausfüllen des Online-Antragsformulars. Dieses ist unter "Online-Antragsformulare und Verwendungsnachweis" zu finden.
2. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann die Maßnahme beauftragt werden.
3. Nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage der Schlussrechnung kann die Auszahlung der Fördermittel mit dem Online-Formular "Verwendungsnachweis zum Umweltförderprogramm der Gemeinde Heddesheim" gestellt werden. Dieser ist unter "Online-Antragsformulare und Verwendungsnachweis" zu finden.