Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis zur Gebietsfestlegung der Sperrzone II und Festlegung der Seu-
chenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszone
Medieninformation des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis für die Afrikanische Schweinepest vom 06.09.2024 bezüglich der erneuten Anpassung der Allgemeinnverfügung, Voraussetzungen für die Jagd, Zaunbau von Hüttenfeld nach Hemsbach.
Im Zuge der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen hat das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis eine Allgemeinverfügung bezüglich Maßnahmen im Hinblick auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Feldern erlassen.
Das Landratsamt informiert in der Medieninformation darüber, was Bürger, Urlauber und LKW-Fahrer ab sofort beachten müssen. Der Verzehr von Wildbret ist bedenkenlos möglich.