Baugebiete / Bebauungsplan Zwischen Beind- und Vorstadtstraße

Dem Bebauungsplan „Zwischen Beind- und Vorstadtstraße“ kommt durch seine Lage mitten im Ortskern von Heddesheim und durch die Vielzahl von ortsbildprägenden Tabakscheunen im Gebiet eine wichtige Aufgabe zu. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zwischen Beind- und Vorstadtstraße“ ist ca. 6 ha groß.

Das Gebiet zeichnet sich durch seine Standortgunst im Ortsgefüge aus. Es umfasst einen Teil des alten Ortskerns mit der ev. Kirche. Durch die unmittelbare Nähe zu den zentralen Versorgungseinrichtungen, die sich entlang der Unter- und Oberdorfstraße konzentrieren sowie die Nähe zum Rathaus sind alle wichtigen Daseinsfunktionen sehr gut erreichbar.

Im gesamtörtlichen Kontext hat der Ortskern eine besondere Stellung. Er bildet das Zentrum des öffentlichen Lebens und verfügt über eine Vielzahl von Funktionen, wie z.B. Versorgung, Arbeiten, Wohnen. Gleichzeitig ist er Ort der Geschichte und prägt mit der ortstypischen Bauweise das Ortsbild. Damit der Ortskern von Heddesheim auch zukünftig diesen vielfältigen Funktionen gerecht werden kann, wurde es notwendig sowohl seine Funktionen als auch seine Gestalt zu sichern.

Durch den Rückgang des Tabakanbaus haben die meisten Scheunen nicht mehr ihre ursprüngliche Funktion. Die Wirtschaftsgebäude stehen oft leer oder werden extensiv genutzt. Viele Eigentümer erwägen somit kurz- oder mittelfristig den Umbau oder Abriss ihrer Scheune, zumeist mit dem Ziel Wohnraum zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die künftige bauliche Nutzung (insbesondere Art und Maß) des Gebietes verträglich und städtebaulich geordnet zu regeln. Insgesamt soll damit eine zeitgemäße Entwicklung des Bestandes (1. und 2. Reihe) unter Wahrung der rückwärtigen Freiraumzone und der ortstypischen Baustruktur erreicht werden.

Zum einen sollen die typischen Funktionen des Ortskerns, Wohnen und Versorgung, erhalten und gestärkt werden und zum anderen soll der Bebauungsplan den historisch, dörflich geprägten Bebauungszusammenhang als Identitätsmerkmale des Ortsbildes von Heddesheim bei der Fortschreibung sichern.

In Anbetracht dieser Zielsetzung sind in dem Bebauungsplan baugestalterische Festlegungen (Gestaltungssatzung) aus dem Bauordnungsrecht aufgenommen.

Für Auskünfte steht Ihnen unser Bauamt, Herr Beck, Tel.Nr. 06203/101-230, E-Mail: juergen.beck@heddesheim.de, gerne zur Verfügung.



Status des Baugebietes

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs
Öffentliche Auslegung des Entwurfs
Beschluss des Bebauungsplans als Satzung
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses


Festsetzungen

Begründung


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