Wer kann Fördermittel erhalten ?
Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts, also Hauseigentümer oder Mieter, die eine Zustimmungserklärung des Eigentümers vorlegen.
Allgemeine Voraussetzungen
| • | Mit der Maßnahme darf vor Beantragung und Bewilligung der Fördermittel bei der Gemeinde noch nicht begonnen worden sein. |
| • | Die Fördermittel sind bei der Gemeinde schriftlich mit den entsprechenden Antragsformularen zu beantragen. |
| • | Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. |
| • | Die Gemeinde fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Maßnahmen bis zu maximal 25 % der nachgewiesenen Anschaffungs- und Herstellungskosten. |
| • | Beträge unter 100 € werden generell nicht ausgezahlt. |
| • | Das Projekt sollte in der Regel von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Eigenleistungen werden nicht berücksichtigt, sind also nicht zuwendungsfähig. |
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Huber (Tel.Nr. 101-281, E-Mail: Sigrid.Huber@heddesheim.de) gerne zur Verfügung.
Umwelt-Förderprogramm der Gemeinde Heddesheim im Überblick
| Fördergegenstand | Welche Maßnahmen werden gefördert? | Wie wird gefördert? | Höchstgrenzen der Förderung? |
| Außenwand | Dämmung der Außenwand von außen | 15 €/m² | 1.750 € max. 25% der nachgewiesenen Investitionskosten |
| Dach oder Oberste Geschossdecke | Auf-, Unter- oder Zwischensparrendämmung | 10 €/m² | 1.000 € max. 25% der nachgewiesenen Investitionskosten |
| Regenwassernutzungsanlage | Regenwassernutzung mindestens für Toilettenspülung und Gartenbewässerung | 1.000 € max. 25% der nachgewiesenen Investitionskosten |
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| Regenwassernutzung für die Gartenbewässerung Mindestvolumen der Zisterne oder des Tanks: 1m³ |
125 € max. 25% der nachgewiesenen Investitionskosten |
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| Flächenentsiegelung | Entsiegelung unbebauter Flächen | 20 €/m² | 2.000 € max. 25% der nachgewiesenen Investitionskosten |