Umweltförderprogramm

Wer kann Fördermittel erhalten ?

Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts, also Hauseigentümer oder Mieter, die eine Zustimmungserklärung des Eigentümers vorlegen.

 
Allgemeine Voraussetzungen 

•  Mit der Maßnahme darf vor Beantragung und Bewilligung der Fördermittel bei der Gemeinde noch nicht begonnen worden sein. 
•  Die Fördermittel sind bei der Gemeinde schriftlich mit den entsprechenden Antragsformularen zu beantragen.
•  Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.
•  Die Gemeinde fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Maßnahmen bis zu maximal 25 % der nachgewiesenen Anschaffungs- und Herstellungskosten.
•  Beträge unter 100 € werden generell nicht ausgezahlt. 
•  Das Projekt sollte in der Regel von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Eigenleistungen werden nicht berücksichtigt, sind also nicht zuwendungsfähig. 

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Huber (Tel.Nr. 101-281, E-Mail: Sigrid.Huber@heddesheim.de) gerne zur Verfügung.

 
Umwelt-Förderprogramm der Gemeinde Heddesheim im Überblick

Fördergegenstand  Welche Maßnahmen werden gefördert? Wie wird gefördert?    Höchstgrenzen der Förderung? 
Außenwand  Dämmung der Außenwand von außen 15 €/m² 1.750 €
max. 25% der nachgewiesenen Investitionskosten
Dach oder Oberste Geschossdecke Auf-, Unter- oder Zwischensparrendämmung 10 €/m² 1.000 €
max. 25% der nachgewiesenen Investitionskosten
Regenwassernutzungsanlage Regenwassernutzung mindestens für Toilettenspülung und Gartenbewässerung   1.000 €
max. 25% der nachgewiesenen Investitionskosten
  Regenwassernutzung für die Gartenbewässerung
Mindestvolumen der Zisterne oder des Tanks: 1m³
  125 €
max. 25% der nachgewiesenen Investitionskosten
Flächenentsiegelung  Entsiegelung unbebauter Flächen 20 €/m² 2.000 €
max. 25% der nachgewiesenen Investitionskosten