Aktuelle Informationen


Detailinfos Theater im Bürgerhaus Spielplan 2010/11

Mitteilungsblatt Nr. 36/2010 vom 09.09.2010:
Detailinfos Ende der diesjährigen Badesaison
Detailinfos Fotoausstellung mit Bildern von Fotografen aus Nogent-le-Roi im Rathaus zu sehen
Detailinfos Jugendaustausch 2010: Eine Woche in Nogent-le-Roi
Detailinfos Planfeststellungsverfahren "Anschlussbahn Heddesheim"

Mitteilungsblatt Nr. 35/2010 vom 02.09.2010:
Detailinfos Energiespartipp: Wegweiser zur wohligen Wärme
Detailinfos Öffentliche Gemeinderatssitzung am 13.09.2010

Mitteilungsblatt Nr. 34/2010 vom 26.08.2010:
Detailinfos Energieberatung

Mitteilungsblatt Nr. 32/2010 vom 12.08.2010:
Detailinfos Pflanzpaten gesucht! Wer möchte den neuen Teilabschnitt am Badeseerundweg mit verschönern?

Mitteilungsblatt Nr. 29/2010 vom 22.07.2010:
Detailinfos Sommerpausen 2010 der gemeindlichen Einrichtungen

Mitteilungsblatt Nr. 28/2010 vom 15.07.2010:
Detailinfos Heddesheimer Jugendferienprogramm 2010

Mitteilungsblatt Nr. 21/2010 vom 27.05.2010:
Detailinfos Widerspruchsformular Google Streetview

Archiv


Theater im Bürgerhaus Spielplan 2010/11


Die Veranstaltungen für die Theatersaison 2010/2011 im Bürgerhaus stehen fest.

Den genauen Spielplan können Sie der Download-Datei (*.pdf, 2 MB) entnehmen.


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Ende der diesjährigen Badesaison

(Mitteilungsblatt Nr. 36/2010 vom 09.09.2010)

Wir weisen unsere Badegäste darauf hin, dass unser Badesee mit Freibad ab Montag, 13. September 2010, geschlossen ist.

Wir bitten die Inhaber von Schließfächern, die Schlüssel rechtzeitig dem Schwimmmeister zurückzugeben und die Fächer zu räumen. Gleichzeitig bitten wir, die Schlauchboote und Liegestühle, die sich noch im Freibad befinden, abzuholen.

Bürgermeisteramt

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Fotoausstellung mit Bildern von Fotografen aus Nogent-le-Roi im Rathaus zu sehen

(Mitteilungsblatt Nr. 36/2010 vom 09.09.2010)

„Heddesheim, von Frankreich gesehen“:

Fotoausstellung mit Bildern von Fotografen aus Nogent-le-Roi im Rathaus zu sehen

 

Von Montag, 20. September bis Freitag, 22. Oktober wird im Heddesheimer Rathaus die Fotoausstellung „Heddesheim, von Frankreich gesehen“, die am Leistungsschau-Wochenende im April in der Nordbadenhalle zu sehen war, nochmals gezeigt. Die Ausstellung umfasst Aufnahmen von Fotografen des französischen Partnerkantons Nogent-le-Roi und zeigt viele Impressionen aus Heddesheim und Umgebung, die der eine oder andere Einheimische so sicherlich noch nicht kennt. Bei der Leistungsschau des BdS am 24. und 25. April 2010 wurde die Ausstellung mit viel Lob bedacht.

Auch die Vertreter der französischen Partner können die Ausstellung in diesem Zeitraum nochmals live sehen: Am 25. September sind sie zu Gast, wenn um 14 Uhr im Sitzungssaal des Bürgerhauses eine gemeinsame öffentliche Sitzung der Partnerschaftskommissionen stattfindet.

Die Ausstellung kann zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses/Bürgerservice (Mo. und Di. 7 bis 17 Uhr, Mi. und Fr. 8 bis 12 Uhr, Do. 8 bis 18 Uhr) betrachtet werden.



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Jugendaustausch 2010: Eine Woche in Nogent-le-Roi

(Mitteilungsblatt Nr. 36/2010 vom 09.09.2010)

Jugendaustausch 2010: Eine Woche in Nogent-le-Roi

Wie jedes zweite Jahr fand der Jugendaustausch zwischen Heddesheim und dem Kanton Nogent-le-Roi dieses Jahr wieder in Frankreich statt. Am Freitag, 20. August, machten sich 22 junge Heddesheimer zusammen mit ihren Betreuern Laura Fenzel und Sebastian Schultz im Reisebus auf den Weg nach Nogent-le-Roi, um dort eine Woche lang bei ihren französischen Gastfamilien eine schöne Zeit zu verbringen.
Beim Empfang durch Bürgermeister Jean-Paul Mallet im Festsaal von Nogent-le-Roi wurden die Kinder und Jugendlichen herzlich von ihren jeweiligen Gastfamilien begrüßt.
Nach einem eher erholsamen Wochenende mit einem gemeinsamen Barbecue am Samstag und einem programmfreien Sonntag hatten die Jugendlichen sich schon gut in ihren Gastfamilien eingelebt und das erlebnisreiche Programm konnte losgehen. Ein gelungener neuer Programmpunkt und ein ganz besonderes Ereignis für die deutschen Jugendlichen war hierbei der Besuch der Miesmuschelzucht in Cherrueix bei Ebbe und die Besichtigung des Mont St. Michel, wobei sich die Heddesheimer Jugend ein bisschen Seeluft um die Nase ziehen lassen konnte.
Auch vom Besuch in Chartres mit Shopping und anschließendem Bowlingspielen waren die Kinder und Jugendlichen sehr begeistert, doch spätestens beim Sporttag mit Golf, Klettern, Inline-Skating, Basketball, Handball, Taekwon-Do und Disko-Abend dürfte wohl jeder auf seine Kosten gekommen sein.
Seinen Höhepunkt fand das Austauschprogramm schließlich beim Besuch in Paris, wo neben lebensecht wirkenden Wachsfiguren im Musée Grévin und dem Eiffelturm auch die gemütliche Schifffahrt auf der Seine begeisterte. Nach dieser erfolgreichen Woche voller deutsch-französischer Freundschaft freuen sich die Jugendlichen nun, ihre französischen Gäste im nächsten Jahr ebenso herzlich in Heddesheim willkommen zu heißen.
 
Der Jugendaustausch wurde mit Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks gefördert.



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Planfeststellungsverfahren "Anschlussbahn Heddesheim"

(Mitteilungsblatt Nr. 36/2010 vom 09.09.2010)

Anschlussbahn für den Neubau eines zentralen Logistikstandorts in der Gemeinde Heddesheim

 

Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde wird bekannt gegeben:

 

1.      Die Phoenix 2010 GbR, vertreten durch Karl-Martin Pfenning hat am 24.08.2010 den Antrag auf Planfeststellung der Anschlussbahn für den Neubau eines zentralen Logistikstandorts in der Gemeinde Heddesheim gestellt. Zur Gesamtmaßnahme gehören u.a. auch die Errichtung von Lagerhallen, Verwaltungs- und Werkstattgebäuden, Zufahrten für Kraftfahrzeuge sowie die Verlegung vorhandener Wirtschaftswege und Freileitungen. Diese Maßnahmen sind Gegenstand eines separaten Bebauungsplanverfahrens. Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsvefahrens ist ausschließlich die Schieneninfrastruktur. Im Wesentlichen geht es dabei um folgende Maßnahmen:

 

          -        Im Richtungsgleis Heidelberg (Bahnhofsgleis 1) der Strecke 3601 der Deutschen Bahn soll bei ca. km 68,860 eine sog. Anschlussweiche eingebaut werden. Am südwestlichen Weichenende soll sich die Grenze der Anschlussbahn befinden. Eine weitere Weiche soll als sog. Schutzweiche für die Anschlussweiche dienen. Von der Schutzweiche soll in Richtung Norden weitgehend parallel zur Autobahn A 5 das Ziehgleis der Anschlussbahn bis etwa auf Höhe der Grenze zwischen „1. Gewann“ und „Güldene Ringsäcker“ verlaufen. Zwischen der Schutzweiche und der an der südöstlichen Ecke der - im Bebauungsplanverfahren - geplanten Lagerhalle liegenden Weiche soll eine Rampe hergestellt werden. Im Bereich der geplanten Lagerhalle sollen nebeneinander drei Gleise liegen, das nördlich an der geplanten Lagerhalle gelegene Ladegleis sowie zwei Umfahrungsgleise unterschiedlicher Länge, die dort parallel zur Benzstraße verlaufen und auf der westlichen Seite ca. 60 m vor dem Brunnenweg enden sollen. Bei zwei Gleisen sowie am Ziehgleis sollen Bremsprellböcke als Gleisabschluss vorgesehen werden.

 

          -        Zur Sicherstellung der Gleisentwässerung des Ziehgleises soll ein geneigtes Planum mit einer gleisparallelen Mulde hergestellt werden. Bei Lade- und Umfahrungsgleisen soll das Planum horizontal ausgeführt werden und die Entwässerung über örtliche Versickerung erfolgen. Im Bereich der Rampe zwischen der Schutzweiche und der an der südöstlichen Ecke der geplanten Lagerhalle liegenden Weiche soll das Planum mit Querneigung hergestellt und eine gleisparallele am unteren Ende aufgeweitete Mulde angeordnet werden, um abfließendes Wasser örtlich zu versickern. Im Gleisbereich des Ladegleises soll auf Schwellenhöhe ein Rinnensystem hergestellt werden, das nicht zur örtlichen Versickerung geeignete Flüssigkeiten auffangen soll.

 

          -        Der Geländeversprung am südlichsten, Richtung Benzstraße gelegenen Gleis soll durch ein ca. 1,30 m hohes und ca. 250 m langes Stützbauwerk oder eine Wallanlage abgefangen werden.

 

          -        Es sollen drei Bahnübergänge neu angelegt werden:

 

                   --  eine nicht dem öffentlichen Verkehr dienende Pkw-Zufahrt von der Benzstraße, die technisch nicht gesichert, sondern nur mit einer Schranke auf jeder Seite versehen werden soll. Im Zufahrtbereich soll eine Straßenbreite von 5,50 m hergestellt werden.

                   --  eine dem öffentlichen Verkehr dienende Querung des bahnparallelen Wirtschaftswegs zwischen der Anschlussweiche und der Schutzweiche. Im Kreuzungsbereich soll eine Wegbreite von 4,00 m hergestellt werden.

                   --  eine dem öffentlichen Verkehr dienende Querung vom bahnparallelen Wirtschaftsweg zu einem landwirtschaftlichen Weg etwa auf Höhe von Bau-km 0,700. Im Bahnübergangsbereich soll eine Aufweitung auf ca. 5,50 m erfolgen.

 

          -        Anschluss- und Schutzweiche sollen in das Sicherungsystem des Bahnhofes Heddesheim-Hirschberg eingebunden werden. Teil der Sicherungsanlage ist eine Kabeltrasse von der Schutzweiche zur Kabelanlage der DB Netz AG. Im Bereich des bahnparallelen Wirtschaftsweges soll eine Kabelquerung bestehend aus zwei Kabelschächten mit fünf Leerrohren errichtet werden.

 

          -        Im Bereich von Ladegleis und Umfahrungsgleisen soll eine Gleisfeldbeleuchtung vorgesehen werden.

 

          -        Am Ende des Ziehgleises soll eine Freileitung verlegt werden. Mit der Anschlussweiche sollen im abzweigenden Strang Kabelanlagen überbaut werden. Die Kabelanlagen sollen im Kreuzungsbereich verrohrt werden.

 

          -        Als Ausgleichsfläche sollen ca. 3.795 m2 unmittelbar nördlich des geplanten Logistikzentrums in Anspruch genommen werden.

 

2.      Der Plan liegt in der Zeit vom 13.09.2010 bis einschließlich 12.10.2010 während der gesamten Dienststunden im Rathaus Heddesheim, Fritz-Kessler-Platz, Bürgerservice (Erdgeschoss) in 68542 Heddesheim zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

 

          Nach der Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 25.08.2010 besteht für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Übrigen enthalten die offengelegten Planunterlagen die notwendigen Angaben zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens.

 

3.      Jeder, dessen Belange durch den Plan berührt werden, kann

 

bis einschließlich 26.10.2010

 

          schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe (Referat 24) oder beim o.g. Bürgermeisteramt Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern (Einwendungsfrist). Das Vorbringen muss so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Hinsicht sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll. Dazu muss zumindest in groben Zügen dargelegt werden, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden, ohne dass dies allerdings näher begründet werden muss.

 

          Nach Ablauf der Frist eingegangene Einwendungen oder Äußerungen sind ausgeschlossen. Materielle Rechtspositionen gehen danach, auch für ein eventuelles gerichtliches Verfahren, verloren, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden.

 

          Es wird gebeten, auf Einwendungsschreiben das Aktenzeichen „24-3824.1-2“ und die volle Anschrift des Einwenders/der Einwenderin sowie Flurstücknummer(n) und Eigentümer der betroffenen Grundstücke anzugeben. Wollen mehrere Personen (z.B. Interessengemeinschaften) gleichförmige Einwendungen erheben, ist es zweckmäßig, wenn eine oder mehrere Personen als Vertreter benannt und dessen/deren Anschrift mitgeteilt wird.

 

4.      Zugleich werden hiermit die vom Bund oder Land anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie sonstige Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind, (Vereinigungen) von der Auslegung des Plans benachrichtigt und es wird ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

          Die in Nummer 3 bestimmte Äußerungsfrist gilt auch für die Vereinigungen. Nach Ablauf der Frist sind sie mit Einwendungen und Stellungnahmen ausgeschlossen.

 

5.      Für das Anhörungsverfahren und die Entscheidung über den Antrag auf Planfeststellung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, zuständig. Als mögliche Entscheidungen kommen die Zulassung des Vorhabens - ggf. verbunden mit Schutzanordnungen und sonstigen Nebenbestimmungen - oder die Ablehnung des Antrags auf Planfeststellung in Betracht.

 

6.      Folgende Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens wurden vom Antragsteller vorgelegt:

 

          -        Umwelterklärung

          -        Artenschutzrechtliche Prüfung

          -        Grünordnungsplan

          -        Umweltbericht

          -        Schalltechnische Untersuchung

 

7.      Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen werden gegebenenfalls mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Vereinigungen, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin mündlich erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Die Behörden, der Träger des Vorhabens, die Vereinigungen und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, oder - bei gleichförmigen Einwendungen - deren Vertreter, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

          Die Teilnahme am Termin ist freigestellt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.

 

8.      Über die Einwendungen entscheidet die Planfeststellungsbehörde nach Abschluss des Anhörungsverfahrens.

 

          Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

 

9.      Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

 

10.    Durch die Beteiligung am Planfeststellungsverfahren entstehende Kosten (z.B. Einsichtnahme in die Planunterlagen, Teilnahme am Erörterungstermin, Kosten der Beauftragung eines Bevollmächtigten) werden nicht erstattet.

 

11.    Vom Beginn der Auslegung des Planes an treten Anbaubeschränkungen und eine Veränderungssperre entsprechend den eisenbahnrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

 

Im Auftrag

Heddesheim, 03.09.2010

im Auftrag

Bürgermeisteramt Heddesheim



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Energiespartipp: Wegweiser zur wohligen Wärme

(Mitteilungsblatt Nr. 35/2010 vom 02.09.2010)

 
 
Energiespartipp:

Wegweiser zur wohligen Wärme

 

Ein Service Ihrer Gemeinde Heddesheim

 

Die Anschaffung eines neuen Stückholzofens oder einer Pelletheizung will gut überlegt sein. Damit Hausbesitzer von Anfang an gut informiert sind, hat die Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg-Nachbargemeinden (KliBA) die Broschüre „Marktführer Stückholz und Holzpellets“ für die Metropolregion Rhein-Neckar aufgelegt.

 

Die kostenlose Verbraucherinformation hilft Hausbesitzern bei der Auswahl und Anschaffung eines Stückholzofen, einer Pelletheizung oder Hackschnitzelanlage. Da eine solche Anlage eine Anschaffung für viele Jahre ist, leisten moderne Holzfeuerungsanlagen mit ihrer CO2-neutralen Verbrennung einen großen Beitrag zum Umweltschutz.

 

Die Broschüre will Verbraucher die nötige Orientierung beim Kauf einer Holzfeuerungsanlage geben und sie über diese Technologie umfassend informieren. Verschiedene Hersteller und Fachinstallationsbetriebe stellen ihre Anlagen und Dienstleistungen rund um das Thema Heizen mit Holz vor. Darüber hinaus nennt die Broschüre auch Lieferanten von Holzpellets und Stückholz in und um die Metropolregion.

 

Die Broschüre kann bei der KliBA oder während der KliBA Beratungszeiten in den Kommunen abgeholt oder mit einem an sich selbst adressierten, mit 1,45 € frankierten DIN A4-Briefumschlag bei der KliBA, Wieblinger Weg 21, 69123 Heidelberg angefordert werden. Sie finden den Marktführer auch zum kostenlosen Download auf der KliBA-Website www.kliba-heidelberg.de

 

Möchten Sie mehr über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten wissen? Thomas Hennig von der KliBA ist regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort – natürlich kostenlos und unverbindlich.

 

Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung im Alten Rathaus Heddesheim am Dienstag, den 28.09.2010 zwischen 14:00 und 16:00 Uhr. Telefon 06221/60 38 08. E-Mail: info@kliba-heidelberg.de

 

Wir weisen darauf hin, dass urlaubsbedingt die Beratung am 14.09.2010 ausfällt und bitten um Ihr Verständnis.

 

Nutzen Sie die kostenlose Serviceleistung Ihrer Kommune!


 



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Öffentliche Gemeinderatssitzung am 13.09.2010

(Mitteilungsblatt Nr. 35/2010 vom 02.09.2010)

Am Montag, 13. September 2010, 17.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Bürgerhauses, III.OG, eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, zu der ich Sie hiermit sehr herzlich einlade.

 

An die öffentliche Sitzung schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an.

 

Tagesordnung

- öffentlicher Teil -

 

1.

Niederschrift über die Sitzung vom 29. Juli 2010

 

 

 

2.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

 

 

 

3.

Fragezeit für Einwohnerinnen und Einwohner

 

 

 

4.

Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“

-                 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der erneuten Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-                 Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes (§ 30 I BauGB) und der Örtlichen Bauvorschriften (§ 74 VII LBO)

 

 

 

5.

Neubau eines zentralen Logistikstandortes

-                 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu den Bauanträgen der Phoenix 2010 GbR sowie der KM Pfenning Objektverwaltung GmbH & Co. KG

 

 

 

 

 

 

 

6.

Planfeststellungsverfahren zur Anschlussbahn für den Neubau eines zentralen Logistikstandorts in der Gemeinde Heddesheim

-                 Stellungnahme der Gemeinde als Trägerin öffentlicher Belange

 

 

 

7.

Bekanntgaben und Anfragen

 

 

 

 

Tagesordnung und Sitzungsunterlagen liegen im Rathaus, Bürgerservice, zur Einsichtnahme aus.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Kessler

Bürgermeister



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Energieberatung

(Mitteilungsblatt Nr. 34/2010 vom 26.08.2010)

 
 

 

Energieberatung – ein Service Ihrer Gemeinde Heddesheim

Wir bieten Ihnen Informationen über

4  Zeitgemäße Wärmedämmung

4  Heizung und Warmwasser

4  Lüftung

4  Altbausanierung

4  Förderprogramme

4  Wärmepass

4  Stromsparmaßnahmen

4  Erneuerbare Energie

4  Passivhausbauweise

Der Energieberater Thomas Hennig von der KliBA ist regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort – natürlich kostenlos und unverbindlich.

 

Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung im Alten Rathaus Heddesheim am Dienstag, den 31.08.2010 zwischen 14 und 16 Uhr. Telefon 06221/60 38 08. E-Mail: info@kliba-heidelberg.de

 

Wir weisen daraufhin, dass urlaubsbedingt die Beratung am 14.09.2010 ausfällt und bitten um Ihr Verständnis.

 

Nutzen Sie die kostenlose Serviceleistung Ihrer Kommune!


 



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Pflanzpaten gesucht! Wer möchte den neuen Teilabschnitt am Badeseerundweg mit verschönern?

(Mitteilungsblatt Nr. 32/2010 vom 12.08.2010)

Pflanzpaten gesucht!

Wer möchte den neuen Teilabschnitt am Badeseerundweg mit verschönern?

 

Der nördliche Weg am Badesee Heddesheim zwischen der Streuobstwiese und dem Vogelpark sowie dem befestigten Weg am Pyramidenhügel wurde im vergangenen Jahr fertig gestellt.

 

Die offene Fläche um den Weg ist im Moment noch nicht bepflanzt. Um den Gesamtbereich in Verlängerung zum Vogelpark und dem angrenzenden Biotop weiter aufzuwerten, ist geplant. Anpflanzungen von Bäumen und Gehölzen entlang des Weges vorzunehmen.

 

Das Gesamtkonzept für die Begrünung beinhaltet einen geschützten Bereich auf der östlichen Seite des Wegs sowie einen offenen Bereich im Westen, der durch die schraffierte Fläche auf der beigefügten Karte gekennzeichnet ist. Der Gemeinderat hat im April beschlossen, diesen schraffierten Bereich für eine Anpflanzung von Bäumen und Gehölzen vorzusehen, um so einen neuen Naherholungsbereich zu schaffen. Im östlichen Bereich soll das Biotop rund um den Vogelpark fortgeführt werden.

 

Wir möchten unsere Bürgerinnen und Bürger und auch die Vereine dazu aufrufen, sich an diesem Konzept zu beteiligen – entweder in Form einer Baumspende oder zur Mithilfe bei einer Bepflanzungsaktion im Frühherbst. Die Gehölze werden dann zentral eingekauft. Die Preise für die Anschaffung der Gehölze bewegen sich zwischen 330,-- € und 500,-- €. Natürlich sind auch Teilspenden möglich. Die Aktion wird von einer Diplom-Landschaftspflegerin begleitet. Nach Realisierung der Gesamtmaßnahme wird diese Fläche Bestandteil des kommunalen Ökokontos.

 

Wer zur tatkräftigen oder finanziellen Mithilfe bereit ist, kann sich bis Ende September bei Frau Helga Müller bzw. Frau Claudia Harbarth im Rathaus, Tel. 06203 101-232, E-Mail: gemeinde@heddesheim.de, melden.

 

Im Anschluss daran werden wir einen Termin für ein Treffen zum weiteren Vorgehen bekanntgeben. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und Ihr Engagement!

 




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Sommerpausen 2010 der gemeindlichen Einrichtungen

(Mitteilungsblatt Nr. 29/2010 vom 22.07.2010)

Sommerpausen 2010 der gemeindlichen Einrichtungen

 

 

Nachstehend geben wir eine Übersicht über die Schließung der gemeindlichen Einrichtungen während der Sommerpause bekannt. Wie in den letzten Jahren sind die Hallen nur noch die ersten drei Wochen der Sommerferien geschlossen, so dass sie die zweite Hälfte voll genutzt werden können.

 

Die genauen Schließzeiten der einzelnen Einrichtungen lauten wie folgt:

 

Seniorenbegegnungsstätte                                 05.07. - 25.07.2010

Hallenbad                                                        30.07. - 05.09.2010

Volkshochschule                                              29.07. - 12.09.2010

Nordbadenhalle, Halle 1                                  31.07. - 22.08.2010

Nordbadenhalle 2                                            31.07. - 22.08.2010

Bürgerhaus                                                      02.08. - 22.08.2010

Turnhalle Hans-Thoma-Schule                         02.08. - 22.08.2010

Turnhalle Johannes-Kepler-Schule                   02.08. - 22.08.2010

Feuerwehrgerätehaus                                       02.08. - 22.08.2010

Kommunaler Kindergarten                               02.08. - 22.08.2010

Jugendhaus                                                      21.08. - 12.09.2010

 

 

 

Bürgermeisteramt



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Heddesheimer Jugendferienprogramm 2010

(Mitteilungsblatt Nr. 28/2010 vom 15.07.2010)

Wir veröffentlichen das bis jetzt stehende Jugendferienprogramm und hoffen auf rege Beteiligung der Schülerinnen und Schüler und natürlich auf viel Sonnenschein.

 

Bürgermeisteramt


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Widerspruchsformular Google Streetview

(Mitteilungsblatt Nr. 21/2010 vom 27.05.2010)

In Erweiterung seines bekannten Online-Dienstes „Google Maps' lässt das in Kalifornien beheimatete, jedoch global agierende Unternehmen „Google Inc.' den Straßenraum von Städten und auch anderen Orten in aller Welt mithilfe spezieller 3D-Kameras systematisch aus der Perspektive eines virtuellen Fußgängers fotografieren und stellt das gewonnene dreidimensionale und hochauflösende Bildmaterial in das Internet. Damit kann der Nutzer des Dienstes die erfassten Städte nicht mehr nur, wie schon bislang, aus der Vogelperspektive betrachten, sondern bequem vom heimischen PC aus kostenlose digitale Stadtrundgänge unternehmen.

 

Seit einiger Zeit sind die charakteristischen Kamerafahrzeuge des Suchmaschinenriesen nunmehr auch in der Metropolregion Rhein-Neckar unterwegs und sorgen bei nicht wenigen Menschen für Unbehagen. Denn nicht jedermann ist damit einverstanden, dass gestochen scharfe Bilder seiner Wohnumgebung, seines Hauses, seines Gartens etc., die mühelos mit Satellitenfotos, Adressdatenbanken und anderen personenbezogenen Daten verknüpft werden können, mit einem simplen Mausklick von jedem beliebigen Internet-Nutzer abgerufen werden können.

 

Die Gemeinde kann rechtlich nichts gegen die Aufnahmen durch Google unternehmen; das geltende Recht bietet keine Rechtsgrundlage für ein Verbot.

 

Wir empfehlen daher unseren Bürgerinnen und Bürgern: Wer mit der Veröffentlichung von Aufnahmen seiner Person, seines Fahrzeugs oder seines Grundstücks im Rahmen von „Google Street View' nicht einverstanden ist, sollte direkt bei der „Google Germany GmbH' Widerspruch einlegen.

 

Die Gemeindeverwaltung hat hierzu ein Formular bereitgestellt, mit dem die Bürgerinnen und Bürger Widerspruch einlegen können.


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