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Mitteilungsblatt Nr. 10/2010 vom 11.03.2010: |
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Energieberatung |
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Sommertagszug am 28. März 2010 |
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Straßenreinigung 2010 |
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Mitteilungsblatt Nr. 9/2010 vom 04.03.2010: |
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Energiespartipp: Wanddämmung |
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Gemeindewohnung in attraktiver Lage zu vermieten |
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Offenlage des Bebauungsplanentwurfes "Nördlich der Benzstraße" |
Energieberatung(Mitteilungsblatt Nr. 10/2010 vom 11.03.2010)Energieberatung – ein Service Ihrer Gemeinde Heddesheim Wir bieten Ihnen Informationen über4 Zeitgemäße Wärmedämmung 4 Heizung und Warmwasser 4 Lüftung 4 Altbausanierung 4 Förderprogramme 4 Wärmepass 4 Stromsparmaßnahmen 4 Erneuerbare Energie 4 Passivhausbauweise Der Energieberater Thomas Hennig von der KliBA ist regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort – natürlich kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung im Alten Rathaus Heddesheim am Dienstag, den 16.03.2010, zwischen 14 und 16 Uhr. Telefon 06221/60 38 08. E-Mail: info@kliba-heidelberg.de Nutzen Sie die kostenlose Serviceleistung Ihrer Kommune! |
Sommertagszug am 28. März 2010(Mitteilungsblatt Nr. 10/2010 vom 11.03.2010)Sommertagszug am 28. März 2010 Einige Vereine, Organisationen und Private haben sich bereit erklärt, am diesjährigen Sommertagszug teilzunehmen. Zuteilung von Zugnummern Allen Mitwirkenden, die ihre Teilnahme bei uns rechtzeitig gemeldet haben, werden wir für die Aufstellung Nummern zuteilen. In der Schulstraße und in der Beindstraße werden die Zugnummern deutlich sichtbar auf der Fahrbahn bzw. dem Gehweg angebracht. Aufstellung des Zuges Die Aufstellung des Zuges erfolgt ab 13.00 Uhr in der Schulstraße und in der Beindstraße. In der Schulstraße werden die Fußgruppen Aufstellung nehmen, in der Beindstraße die Festwagen. Die Einordnung wird dann im 'Reißverschlusssystem' erfolgen unter Mithilfe des entsprechenden Ordnungspersonals. Die Zufahrt für die Festwagen in die Beindstraße erfolgt über die Wasserbettstraße. Die Reiter und Kutschen werden auch in diesem Jahr wieder die Zugspitze übernehmen. Deren Aufstellung erfolgt in der Beindstraße ab Kreuzung Schaafeckstraße. Auch hier werden auf der Fahrbahn entsprechende Markierungen angebracht. Die Teilnehmer werden von uns schriftlich unterrichtet. Teilnahme nichtorganisierter Gruppen Wir bitten alle Mitwirkenden, die sich bisher noch nicht gemeldet haben bzw. die sich noch kurzfristig zur Teilnahme entschließen, sich vor dem Winterwagen, der den Abschluss des Zuges bildet, aufzustellen bzw. einzuordnen. Absperrungsmaßnahmen Bereits am Samstagabend werden in der Schulstraße und in der Beindstraße beidseitig Halteverbotsschilder aufgestellt. Auch der Parkplatz am Festplatz wird rechtzeitig abgesperrt. Wir bitten die Zuschauer, am Sonntag, 28. März 2010 den Festplatz nicht anzufahren. Zugstrecke Wie im Vorjahr wird der Umzug durch folgende Straßen führen: Schulstraße - Beindstraße - Rathaus - Oberdorfstraße - Vorstadtstraße - Bismarckstraße - Ahornstraße. Abfahrt der Sommertagswagen Mit Ausnahme des Winterwagens werden alle Festwagen in den Weg zum Schwimmbad hin abfahren und sich so hinter den Schaustellern des Frühlingsfestes aufstellen. Die Kutschen und Reiter nehmen den Weg Richtung Brunnenwegsiedlung, dann rechts Richtung Großsachsener Straße. BÜRGERMEISTERAMT |
Straßenreinigung 2010(Mitteilungsblatt Nr. 10/2010 vom 11.03.2010)
Straßenreinigung 2010 Die Straßenreinigung der Ortsstraßen in der Gemeinde Heddesheim wird ausgeführt. Um während der Kehrtermine möglichst optimale Ergebnisse zu erzielen, bittet die Verwaltung die Anwohner, an den betreffenden zwei Tagen ihre Kraftfahrzeuge nicht am Straßenrand abzustellen, sondern soweit wie möglich, eigene Hofeinfahrten und Stellplätze benutzen. Nur so ist es der Kehrmaschine möglich, ungehindert die über den Herbst und Winter angefallenen Verschmutzungen zu beseitigen. Der nächste Kehrdurchgang findet am 22. + 23.03.2010 statt. Am 22. März wird der Bereich der Großsachsener Straße, Oberdorfstraße und alle in nördlicher Richtung befindlichen Straßenbezüge gereinigt. Am Folgetag, den 23. März werden dann die in südlicher Richtung liegenden Straßen, sowie die Gewerbegebiete gesäubert. Die Anwohner werden gebeten, sich diese Termine vorzumerken. Bürgermeisteramt
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Energiespartipp: Wanddämmung(Mitteilungsblatt Nr. 9/2010 vom 04.03.2010)Energiespartipp: WanddämmungEin Service Ihrer Gemeinde Heddesheim Aufgrund des hohen Flächenanteils verursachen Außenwände im Durchschnitt über 30% der Energieverluste eines Hauses. Konsequente Energieeinsparung beinhaltet also eine optimale Außenwanddämmung. Dies ist sicherlich die effektivste und unproblematischste Art, den Wärmeschutz weitgehend wärmebrückenfrei zu verbessern. Der Wärme dämmende „Mantel“ schützt die tragenden Außenwände zusätzlich vor extremer Beanspruchung durch Wind und Wetter. Wenn Wände neu verputzt oder verkleidet werden sollen, verpflichtet die Energieeinsparverordnung Hauseigentümer meist auch zu einer Dämmung. Das Wärmedämm-Verbundsystem, auch Thermohaut genannt, ist die wohl kostengünstigste Variante, erfordert aber viel Erfahrung. Bei falscher Ausführung treten schnell Wärmebrücken und Risse auf, oder die Dämmung fällt komplett von der Wand. Alternativ bieten sich hinterlüftete Vorsatzschalen und Wärmedämmungen bzw. zweischalige Mauerwerke mit Kerndämmung an. Diese sind jedoch teurer und aufwändiger. An Gebäuden mit erhaltenswertem Sichtmauerwerk, Fachwerk oder strukturierten Fassaden ist oft aus Denkmalschutzgründen keine Außendämmung möglich. Hier ist eine Innenwanddämmung mit Dampfsperre die Lösung. Vorsicht: Bei einer Innendämmung liegt das Gelingen im Detail. Nur eine lückenlose Dämmung mit fugenlos verlegter Dampfsperre und richtig behandelten Wand- und Deckenanschlüssen gewährleisten die einwandfreie und schimmelfreie Funktion einer Innendämmung. Außenwände mit Installationsleitungen müssen von außen gedämmt werden, sonst frieren die Rohre ein! Mehr Informationen zu Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es kostenlos und unverbindlich: Der Energieberater Thomas Hennig von der KliBA ist regelmäßig im Rathaus vor Ort. Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung im Alten Rathaus Heddesheim am Dienstag, den 16.03.2010 A zwischen 14 und 16 Uhr. Telefon 06221/60 38 08. E-Mail: info@kliba-heidelberg.de Nutzen Sie die kostenlose Serviceleistung Ihrer Kommune! |
Gemeindewohnung in attraktiver Lage zu vermieten(Mitteilungsblatt Nr. 9/2010 vom 04.03.2010)Die Gemeinde Heddesheim vermietet zum 01.05.2010 in der Verl. Triebstr. 17, in unmittelbarer Nähe zum Badesee, der Johannes-Kepler-Schule, dem kommunalen Kindergarten und dem Seniorenpflegeheim folgende Wohnung: 4 Zimmer/Küche/Bad Die Wohnung befindet sich im DG und hat eine Größe von 99,30 m². Die Kaltmiete beträgt 601,76 Euro, zzgl. ca. 182 Euro Nebenkosten, inkl. 2 Stellplätze. Für weitere Informationen und einen Besichtigungstermin stehen Frau Ebert oder Herr Kling, Tel.-Nr. 101-273, bzw. 101-272, in Zimmer 35 des Rathauses zur Verfügung. Bürgermeisteramt |
Offenlage des Bebauungsplanentwurfes "Nördlich der Benzstraße"(Mitteilungsblatt Nr. 9/2010 vom 04.03.2010)Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“Bekanntmachung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 25.02.2010 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes „Nördlich der Benzstraße“ nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird wie folgt begrenzt: Im Norden: durch eine neu zu definierende Grundstücksgrenze im nördlichen Bereich der Grundstücke Flst.Nrn. 6482, 6483, 6484, 6485, 6496 (Weg), 6510 (Weg), 6513, 6349 (Weg) und 6520 sowie die nördlichen Grenzen der Grundstücke Flst.Nrn. 6506 und 6518 Im Osten: durch die östliche Grenzen des Weges Flst.Nr. 6522 sowie die östlichen Grenzen der Grundstücke Flst.Nrn. 6520, 6519 und 6518 Im Süden: durch die südliche Grenzen des Weges Flst.Nr. 6522, weiter- gehend über eine noch zu definierende Teilfläche im nördlichen Bereich der Lanzstraße Flst.Nr. 5809/1 sowie die südliche Grenze der Benzstraße Flst.Nr. 5794 Im Westen: durch die westliche Grenze einer Teilfläche des Brunnenweges Flst.Nr. 6403 sowie die westliche Grenze einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 6485 und eine neu zu definierende Grundstücksgrenze im östlichen Bereich der Grundstücke Flst.Nrn. 6518, 6519, 6520 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke bzw. Teile folgender Grundstücke: Flst.Nrn. 6482, 6483, 6484, 6485, 6488, 6489, 6490, 6491, 6492, 6493, 6494, 6495, 6497, 6498, 6499, 6500, 6501, 6502, 6503, 6503/1, 6504, 6505, 6506, 6513, 6513/1, 6514, 6518, 6519, 6520, 6349 (Weg), 6510 (Weg), 6496 (Weg), 6486 (Weg), 6403 (Weg), 5794 (Straße), 5809/1 (Straße), 6522 (Weg). Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 19,5 Hektar. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand am 21.04.2010 durch eine Informationsveranstaltung im Großen Saal des Bürgerhauses statt. Darüber hinaus fand im Rahmen des IFOK-Dialogkreises eine weitere, öffentliche Informationsveranstaltung am 18.09.2009 in der Nordbadenhalle statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit zeichnerischem Teil, den schriftlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht mit Ausgleichskonzept, den verschiedenen Fachgutachten und den sonstigen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 15. März 2010 bis einschließlich 16. April 2010 im Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Bauamt, 3. OG, Zimmer Nr. 40 von Montag bis Freitag vormittags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Bauamt, Zimmer 40, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Heddesheim, den 04.03.2010 Bürgermeisteramt |